Präsidium des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) zum Health Check: Mit verlässlichen Rahmenbedingungen Wettbewerbsfähigkeit stärken
(Bonn) - Zu der am 20. November 2007 von der EU-Kommission verabschiedeten Mitteilung "Vorbereitung auf den GAP-Gesundheitscheck" erklärt das DRV-Präsidium: Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 war ein radikaler Eingriff in das marktordnungs-politische Instrumentarium der Europäischen Union (EU). Landwirte, aber auch die vor- und nachgelagerten Unternehmen brauchen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen, um sich auf die erst ab 2005 schrittweise in die Praxis umgesetzten neuen Regelungen einzustellen. Sie handeln und investieren im Vertrauen darauf, dass diese Rahmenbedingungen wie von der Politik wiederholt zugesichert bis zum Jahr 2013 Bestand haben werden. Vor diesem Hintergrund wäre ein erneuter agrarpolitischer Kurswechsel den Marktbeteiligten weder zu vermitteln noch zuzumuten.
Die EU-Kommission hat wiederholt angekündigt, 2008 eine Gesundheitsprüfung durchzuführen mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der geänderten Instrumente zu überprüfen und zu optimieren. Von einer erneuten Agrarreform hatte sie bislang immer deutlich Abstand genommen. An dieser Ankündigung muss die Mitteilung zum Health Check gemessen werden.
Gegen progressive Kürzung der Direktzahlungen
Eine einschneidende Verletzung dieses Anspruchs sieht das DRV-Präsidium in Teilen der Überlegungen zu möglichen Vereinfachungen der Betriebsprämienregelung. Die von der Kommission ins Gespräch gebrachte Begrenzung der Direktzahlungen nach oben kann gerade aus Sicht der Genossenschaften nicht als Verbesserung oder Vereinfachung des Systems erkannt und erst recht nicht akzeptiert werden.
Die Andeutungen der Kommission lassen vielmehr erkennen, dass hier ein Systemwechsel angestrebt wird. Durch eine progressive Kürzung der Direktzahlungen würden insbesondere die in Ostdeutschland als Mehrfamilienbetriebe wirtschaftenden Agrargenossenschaften in ungerechtfertigter Weise erheblich und vor allem einseitig belastet. Ein solcher Ansatz stellt eine Diskriminierung genossenschaftlicher Zusammenschlüsse dar, denen große Bedeutung für die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft zukommt. Deshalb weist das DRV-Präsidium diese Überlegungen mit großem Nachdruck zurück.
Auch die vorgeschlagene zusätzliche Kürzung der Direktzahlungen zugunsten der ländlichen Entwicklung (Modulation) lehnt das DRV-Präsidium ab, da ein solcher Eingriff ebenfalls der zugesagten Planungssicherheit bis 2013 widerspricht.
Schritte zur Lockerung des Milchquotensystems prüfen
Mit Blick auf den Milchmarkt hat die EU-Kommission angekündigt, dass die Milchquotenregelung im Jahr 2015 auslaufen wird. Dieses klare Votum begrüßt das DRV-Präsidium. Die Beratungen zur weiteren Ausgestaltung der Milchmarktordnung müssen sich nun auf geeignete Übergangs- und Begleitmaßnahmen konzentrieren.
Zur Vorbereitung des Ausstiegs hält die Kommission eine schrittweise Erhöhung der Milchquoten für angezeigt. In einem günstigen Marktumfeld hält es das DRV-Präsidium für sinnvoll, die Restriktion des Quotensystems im Interesse der Zukunftsbetriebe und zur Vermeidung eines abrupten Wandels im Jahr 2015 schrittweise zu lockern. Bei der konkreten Ausgestaltung des Übergangs in eine Zeit ohne Quote müssen auch die möglichen Auswirkungen auf den Milchmarkt berücksichtigt werden. Es darf nicht zu wirtschaftlichen Verwerfungen für die Milcherzeuger und die Molkereiwirtschaft kommen.
Neben der von der EU-Kommission bevorzugten Erhöhung der Milchquoten sollte aus Sicht des DRV eine schrittweise Absenkung der Superabgabe erwogen werden. Diese würde zielgerichteter wirken, da sie leistungsfähigen Milchviehbetrieben, die zusätzlichen Handlungsspielraum benötigen, eine Wachstumsperspektive eröffnet und ohne neuen Verwaltungsaufwand umsetzbar ist.
Positiv bewertet das DRV-Präsidium, dass die EU-Kommission die Notwendigkeit einer Unterstützung der Milcherzeugung in Regionen mit schwierigen Produktionsbedingungen anerkennt. Entsprechende Fördermaßnahmen müssen allerdings noch konkretisiert werden.
Marktordnungen als Grundsicherung erhalten
Neben der Ausgestaltung der Quotenregelung ist auch den übrigen Rahmenbedingungen für den Milchmarkt im Gesundheitscheck ausreichend Beachtung zu schenken. Die derzeit positive Situation am Milchmarkt schließt künftige Perioden der Marktschwäche nicht aus. Daher dürfen die Marktordnungsinstrumente keinesfalls vorschnell abgeschafft werden. Sie sind als Sicherheitsnetz zu erhalten.
Dieser Grundsatz gilt auch für die Getreide-Marktordnung. Überlegungen zu weiteren Einschnitten bei den Marktordnungsinstrumenten, z. B. der Getreideintervention, müssen im Einzelfall genau geprüft werden. Die derzeit stabile Marktsituation bei Getreide darf nicht darüber hinweg täuschen, dass auch künftig Perioden ausgeprägter Marktschwäche auftreten können. Auch hier gilt es, ein angemessenes Sicherheitsnetz im Rahmen dieser Marktordnung zu erhalten.
Das DRV-Präsidium begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Verpflichtungen zur Flächenstilllegung endgültig aufzuheben.
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