Präsident Philippi: "Kündigungsschutz für Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte"
(Berlin) - Der Europaverband der Selbständigen, Bundesverband Deutschland - BVD, begrüßt nachhaltig die von Bundeswirtschaftsminister Clement in die Wege geleitete Anhebung der Schwellengröße beim Kündigungsschutz für Klein- und Mittelbetriebe bis 20 Beschäftigte.
Derzeit gilt das Kündigungsschutzgesetz mit all seinen einschnürenden Auflagen für Betriebe ab 6 Beschäftigte aufwärts. 1998 wurde von der damaligen Regierung Kohl die Grenze bis zu 10 Beschäftigten gezogen und von der Regierung Schröder auf Druck der Gewerkschaften sofort wieder außer Kraft gesetzt.
Der BVD, so der Präsident des Verbandes, Karl P Philippi, fordert seit Jahren die Veränderung, weil Kleinbetriebe nicht in der Lage sind, Mitarbeiter einzustellen. Die Angst, in schwächeren Konjunkturzeiten keine Beschäftigten mehr entlassen zu können, veranlasst die Chefs, im Zweifelsfall niemand einzustellen. Im Kehrschluss heißt das aber, dass viele Aufträge nicht angenommen werden können, weil die personelle Ausstattung des Betriebes nicht ausreicht.
Präsident Philippi: "Das Kündigungsschutzgesetz ist eine Wachstumsbremse, drückt den Kleinbetrieben bürokratischen Wust auf, verhindert Produktivität. Zudem wird in diesen Betrieben nur dann entlassen, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt, im Unterschied zu Großbetrieben muss der Chef bei der Entlassung von Mitarbeitern denen nämlich ins Auge sehen. Deshalb würde eine Anhebung der Kündigungsschutzgesetzgrenze auch nicht unsozial sein oder zu Entlassungen führen, sondern das Gegenteil wäre der Fall.
Der BVD freut sich für 3,2 Millionen mittelständische Betriebe in Deutschland, wenn Bundeswirtschaftsminister Clement diesen Kurs der Befreiung von erdrückenden Lasten durch Gesetze und Verordnungen weitergeht. Im Rahmen seiner Initiative "Bürokratieabbau" sollen weitere Liberalisierungen erfolgen, für die der Europaverband der Selbständigen ihm eine ganze Reihe von Vorschlägen auf den Tisch gelegt hat.
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