"Potenziale innovativer Medizintechnologie für die Krankenhausreform nutzen"
(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seiner Stellungnahme zum Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG), dass die Potenziale innovativer Medizintechnologien zur Erreichung der Reformziele besser genutzt werden. "Die zentralen gesundheitspolitischen Ziele können nur mit Investitionen in Technologien erreicht werden. Das muss bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform und der Ambulantisierung stärker mitgedacht werden. Technologie ist Teil der Lösung!", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
Der BVMed spricht sich insbesondere für eine stärkere Qualitätsorientierung der Krankenhausreform durch Anreize zur Infektionsprävention und Kommunikation der Ergebnisqualität aus. Weiterhin fordert der deutsche MedTech-Verband, dass die Finanzierung medizintechnischer Anlagegüter in die Krankenhausreform einbezogen wird. Die ausführliche BVMed-Stellungnahme zum KHVVG-Referentenentwurf kann unter www.bvmed.de/positionen angerufen werden.
Der BVMed unterstützt die Ziele der geplanten Krankenhausreform in vollem Umfang. "Einzelne Maßnahmen bergen jedoch die Gefahr von ökonomischen Fehlanreizen, die die Qualität der Versorgung von Patient:innen verschlechtern und sogar zu einer Leistungsrationierung führen können", kritisiert der BVMed in seiner Stellungnahme. So lasse die Fokussierung auf wenige Strukturqualitätsparameter wesentliche Dimensionen der Prozess- und Ergebnisqualität unberücksichtigt. Der Einsatz innovativer Medizintechnologien zur Verbesserung der Ergebnisqualität und Infektionsprävention sowie der Fachpersonal- und Ressourceneffizienz sollte nach Ansicht des BVMed gezielt gefördert werden. Die standortbezogenen Vorhaltebudgets sollten jährlich angepasst werden, um eine Rationierung bei Leistungsverschiebungen zu vermeiden.
Zur Behebung der finanziellen Schieflage der Krankenhäuser sollten nicht nur die inflations- und tarifbedingten Kostensteigerungen gedeckt werden. Vielmehr spiele auch die Investitionsfinanzierung eine Schlüsselrolle, wie von Gesundheitsminister Lauterbach vielfach betont. "Das KHVVG lässt den zentralen Baustein, die Finanzierung der medizintechnischen Anlagegüter, insbesondere der interventionellen und chirurgischen Leistungsgruppen, unberücksichtigt", heißt es in der Stellungnahme.
Die Krankenhäuser müssten medizintechnische Anlagegüter weiterhin zum Teil aus den jetzt abgesenkten DRG-Erlösen finanzieren. "Die Reform behebt nicht die Probleme aus der Querfinanzierung. Vielmehr wird der ökonomische Druck auf die Methoden- und patientenindividuelle Wahl eines Implantats verstärkt"", so der BVMed.
"Medizinprodukte sind zentraler Bestandteile der Leistungserbringung im ambulanten und stationären Bereich. Unsere Mitgliedsunternehmen haben die große Sorge, dass die Ziele der Reformen durch die Maßnahmen nicht erreicht werden können und die Gefahr besteht, dass sich die Versorgungssituation für Patientinnen und Patienten verschlechtert", so Möll abschließend.
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