Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Postdienstleistungsverordnung: Chance zur Regelung der Übergabe von Brief-Irrläufern

(Hamburg) - In einer Stellungnahme zum Entwurf der Postdienstleistungsverordnung, hat der BdKEP das Bundeswirtschaftsministerium aufgefordert, stärker die Bestimmungen des Frachtrechts in die PdlV einzuarbeiten als grundlegendes Gesetzeswerk, dass auch Rücksendung, Lagerung, Nachsendung und Nachforschung von Briefen regelt. Bezüglich möglicher Schadenregulierungen ist bereits im vorliegenden Entwurf klargestellt, dass HGB gilt, was das Postgesetz noch offen gelassen hatte.

Die PdlV soll die Rechte der Kunden gegenüber Postdienstleistungsunternehmen regeln, wozu auch Kurierdienste gehören, insbesondere die Ansprüche gegenüber dem Inhaber der Exklusivlizenz, also der Deutschen Post AG.

Darüber hinaus hat der BdKEP das Bundeswirtschaftsministerium aufgefordert, in der PdLV den Umgang mit Fundbriefen zu regeln; ein inzwischen größeres Problem, da der gelbe Postkasten in alter Tradition vom Verbraucher als Fundbüro benutzt wird. Es geht um Briefe des Wettbewerbs der DPAG, die in ihrem Betriebsablauf auftauchen, ca. 10-12.000 monatlich.

Die DPAG hat entgegen der Ansicht von RegTP, Datenschutzbeauftragten und BdKEP seit September 2000 entschieden, für jeden einzelnen Brief den Absender von der Zentrale in Bonn aus anzuschreiben und aufzufordern, ihn im nächsten Briefzentrum abzuholen. Jede Adresse wird gespeichert und zu Akquisitionszwecken benutzt, wie die DPAG inzwischen zugegeben hat. Der BdKEP hat bezüglich der Adressenspeicherung erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken und sieht durch Regelungen in der PdLV die Chance, zu einer Lösung des Problems zu kommen: Auch für den Fall der Irrläufer sollte Frachtrecht angewendet werden und die Briefe sollten dem Frachtführer - hier der jeweilige neue Briefdienst - als durch den Absender Bevollmächtigten direkt ausgehändigt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Eimsbütteler Chaussee 23 20259 Hamburg Telefon: 040/4303374 Telefax: 040/4301490

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