Postdienstleistungs-Verordnung führt zu Wettbewerbsverzerrungen
(Bonn) - Der Bundesverband Deutscher Postdienstleister befürchtet, dass es durch die in der geplanten Postdienstleistungs-Verordnung (PdlV) vorgesehene Gleichstellung von Privatkunden und gewerblichen Postdienstleistern zu Wettbewerbsbehinderungen und einer Überregulierung auf dem Postmarkt kommt. Für den BvDP macht es Sinn, für den privaten Verbraucher eine flächendeckende Versorgung oder ortsnahe Sendungseinlieferung zu garantieren. Dies sei jedoch nicht erforderlich zwischen Wettbewerbern, die eines solchen Schutzes nicht bedürfen, weil sie entweder eine eigene Infrastruktur haben oder vertragliche Regelungen eigenverantwortlich gestalten können.
Der BvDP weist weiter darauf hin, dass sich die PdlV aufgrund der anstehenden weiteren Liberalisierung der EU-Postmärkte bald überlebt habe. Er empfiehlt in seiner Stellungnahme mit der Verabschiedung der PdlV bis zur Entscheidung der EU über die weitere Liberalisierung der EU-Postmärkte zu warten.
Insgesamt müsse nach Ansicht des BvDP der Entwurf hinsichtlich der Begriffsdefinitionen überarbeitet werden. Um Überschneidungen oder Widersprüche zu vermeiden, sollte die PdlV besser mit der Post-Universaldienstleistungs-Verordnung abgestimmt werden.
Die Bundesregierung erfüllt mit ihrem Entwurf zur Postdienstleistungsverordnung die Verpflichtungen, die sich aus der EU-Post-Richtlinie von 1997 und dem deutschen Postgesetz von 1997 ergeben.
Seit dem Erlass des deutschen Postgesetzes und der EU-Post-Richtlinie hat sich der Wettbewerb auf dem Gebiet der Postdienstleistungen verstärkt. Das belegen die Anzahl der erteilten Lizenzen für die Beförderung von Briefsendungen und die Entwicklungen auf den KEP-Märkten.
Die BvDP-Stellungnahme und der Entwurf der Postdienstleistungs-Verordnung sind unter www.bvdp.de abrufbar.
Quelle und Kontaktadresse:
Christof Riegert
Bundesverband Deutscher Postdienstleister (BvDP)
Adenauerallee 87
53113 Bonn
Telefon: 0228/9143620
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