Post vom Inkassobüro / Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zum richtigen Verhalten
(Leipzig) - Oft erhalten Verbraucher Post von Inkassobüros, wenn sie Rechnungen trotz Mahnung nicht beglichen haben, manchmal auch wenn sie bisher noch gar keine Rechnungen bekamen.
„Zulässig ist, dass Firmen, die von Verbrauchern noch Geld fordern, dieses z.B. nach erster eigener Mahnung durch Inkassobüros eintreiben lassen können“ sagt Marion Schmidt von der sächsischen Verbraucherzentrale. „Allerdings gibt es auch Inkassobüros, die Forderungen eintreiben wollen, die gar nicht entstanden sind. Hier muss man auf der Hut sein.“
Rechnungen, auch von Inkassobüros, sollte man nie ungeprüft bezahlen. Es ist zunächst zu klären, ob der Absender überhaupt eine Inkassoerlaubnis hat. Diese wird durch den Präsidenten des Landgerichtes erteilt. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Hauptforderung, beispielsweise für Waren, die im Versandhandel gekauft wurden oder für hohe Telefonkosten, nach Grund und Höhe rechtmäßig und unbestritten ist und ob man sich tatsächlich schon in Verzug befindet.
Im letzten Schritt sollte man die Kosten unter die Lupe nehmen, die das Inkassobüro neben der Hauptforderung verlangt, z.B. Verzugszinsen, Inkassogebühren und Schreibauslagen. Der Streitwert bestimmt hier die Kosten. Pflicht des Inkassobüros ist es, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet auch, dass in etwa die Maßstäbe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes angewendet werden. Gegebenenfalls sprechen auch besondere Umstände dagegen, dass ein Schuldner diese „Nebenkosten“ zahlen muss.
„Wer sicher ist, dass die Forderung unberechtigt ist, etwa weil es mit der genannten Firma gar keinen Kontakt gab, sollte sich trotzdem schriftlich äußern und die Forderung bestreiten. Ansonsten läuft man Gefahr, dass man zu Unrecht in ein Schuldnerverzeichnis eingetragen wird und riskiert ggf. unnötig einen Prozess“, empfiehlt Schmidt.
Wer Fragen zu Rechnungen und Inkassobüros hat, kann sich an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden oder das Beratungstelefon unter 0900-1-797777 (1,24 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) montags, mittwochs, donnerstags von 10-12 und 13-16 Uhr anrufen. Anschriften und Öffnungszeiten der Beratungsstellen findet man auf der Homepage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Amazon-Sammelklage: Über 50.000 Verbraucher*innen sind inzwischen dabei / Verbraucherzentrale Sachsen geht gegen unzulässige Werbung vor
- Kämpfen statt Konsum: Zeichen setzen am Amazon Prime Day / Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen wegen mehr Werbung bei Prime Video
- BAUFINANZIERUNG: Wie Bauwillige das richtige Finanzierungskonzept finden