"Post" als Wortmarke geschützt
(Hamburg) - Der BdKEP hat es vor Veröffentlichung, die erst am 19. Dezember erfolgen soll, herausgefunden: Mit einem Personalwechsel beim Patent- und Markenamt in München wurde "Post" als Wortmarke für die Deutsche Post AG am 03.11.2003 eingetragen und geschützt (30012966.1).
Die Anmeldung zur Eintragung erfolgte bereits am 22.02.2000. Doch bisher hatte das Markenamt es abgelehnt, den Allgemeinbegriff einzutragen. Diverse Gerichte hatten ebenfalls Klagen der Deutschen Post gegen Briefdienste, die im Namen den Wortteil "Post" enthielten, abgelehnt.
Hauptargument der Deutsche Post, dass ihr allein das Wort "Post" als Unternehmenskennzeichen zustehe, waren Umfrageergebnisse, durch die angeblich bestätigt wurde, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung mit dem Wort Post die Dienste der Deutsche Post verbindet. Diese Ergebnisse überraschen nicht, denn bis 1998 hat es keine andere Post geben können.
Mit der Eintragung ist die Re-Monopolisierung des Brief- und Paketbereichs für die Deutsche Post AG besiegelt. Der BdKEP wird alle Hebel für eine Löschung dieser Eintragung in Bewegung setzen.
"Ich weiß nicht, was sich die jetzt zuständigen Beamten des Markenamtes dabei gedacht haben. Schließlich kann "Kurier" auch nicht als Wortmarke geschützt werden," beklagt der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer. "Jetzt muss die Politik Farbe bekennen, ob sie in Zukunft noch Wettbewerb im Postbereich will."
Die Bedeutung der Eintragung der Wortmarke "Post" ist nach Ansicht des BdKEP für den aufkeimenden Wettbewerb tödlich. Es ist davon auszugehen, dass alle Briefdienste, die den Wortteil Post im Namen haben, von der Deutschen Post per Unterlassungserklärung aufgefordert werden, ihren Namen zu ändern. Der Wettbewerb wird nicht mehr damit werben können, dass er die "Post" abholt und zustellt. Viele kleine Briefdienste werden aufgrund der Kosten und Abseitsstellung aufgeben. Auch Paketdienste werden sich vorsehen müssen, von Postpaketen zu sprechen.
Die Gesetzgebung wird begrifflich ins Schleudern geraten, wenn sie - Regierung, Bundestag und Bundesrat - nicht einschreitet, da der Begriff Post rückinterpretiert werden müsste als ausschließliche Dienstleistung der Deutschen Post AG. Dabei ist in der ZPO (Zivilprozessordnung) gerade gesetzlich festgelegt worden, dass alle Dienste, die auf der Grundlage des Postgesetzes arbeiten und Lizenzen erhalten haben, "Die Post" sind und deshalb zur förmlichen Zustellung (Postzustellungsurkunden) verpflichtet werden können. Was wird aus Namen und Begriffen wie Kinderpost, Postkarte, auf dem Postweg, es gilt das Datum des Poststempels, etc.?
Aus diesen Gründen wird es, sollte die Deutsche Post den Markeneintrag behalten, für den Wettbewerb noch aussichtsloser, eine Marktposition zu finden.
Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste und ist Ansprechpartner für Industrie- und Handelskammern, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet einen Umsatz von über 23 Mrd. EUR mit über 400.000 Beschäftigten.
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