Pressemitteilung | Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF)

Positive Entscheidung für den Eigentumsschutz in Europa / Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte erklärt Landenteignungen für rechtswidrig

(Berlin) - „Das ist eine ermutigender und erfreulicher Tag für den Schutz von Eigentum in Europa“ mit diesen Worten begrüßte Michael Prinz zu Salm-Salm, der Vorsitzende der land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzerverbände in Deutschland, die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg.

„Der Gerichtshof hat klargestellt, dass die ohne jegliche Entschädigung vorgenommenen Enteignungen der so genannten „Neubauern/Siedler“ bzw. deren Erben eine Eigentumsverletzung darstellt. Das bestärkt uns in unserer Rechtsauffassung, dass man so mit Eigentum nicht umgehen kann, wie es die Bundesrepublik quasi als Vollstreckerin von DDR-Recht meinte tun zu können. Wir haben die Eigentumsrechte von Neubauern und Siedlern immer respektiert, auch wenn es sich um aus der so genannten Bodenreform 1945 bzw. 1949 stammende, den Alteigentümern enteignete, Flächen handelte. Alteigentümer und Siedler sitzen hier hinsichtlich des Schutzes von Eigentum quasi in einem Boot.“ schloss Salm seine Anmerkungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V. Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: 030/31807205, Telefax: 030/31807242

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