Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Köln

Positionspapier zur Zukunft der Gewerbesteuer vorgelegt / „Unternehmen müssen kommunale Leistungen mitfinanzieren – in guten wie in schlechten Zeiten“

(Köln) - In der Debatte um die Unternehmenssteuerreform haben die Städte und Gemeinden dazu aufgerufen, ertragsunabhängige Elemente wie die Hinzurechnung von Zinsen innerhalb der Gewerbesteuer nicht in Frage zu stellen. „Wer ertragsunabhängige Elemente als wirtschaftsfeindlich geißelt, übersieht einen Grundsatz, der sich bei der Gewerbesteuer seit Jahren bewährt hat: Unternehmen, die die kommunalen Leistungen nutzen, müssen sie auch mitfinanzieren – in guten wie in schlechten Zeiten“, sagten heute der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Christian Ude, München, und der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen. Als treffend bezeichneten sie den Ausspruch von Koalitionspolitikern, die Feuerwehr müsse auch dann fahren, wenn es einem Unternehmen schlecht gehe.

Die beiden kommunalen Spitzenverbände veröffentlichten ein Positionspapier zur Zukunft der Gewerbesteuer, das die kürzlich beschlossenen Eckpunkte der Bundesregierung zur Unternehmenssteuerreform aufgreift. Die Städte und Gemeinden fordern darin, dass sie an den Beratungen der Großen Koalition zu der Reform in einer Weise beteiligt werden, die der Rolle der Kommunen als dritter föderaler Ebene und als Steuergläubiger gerecht wird.

In der Sache betonten die Präsidenten Ude und Schäfer, die Städte und Gemeinden seien weiterhin offen für niedrigere Steuersätze. Aber es müsse gleichzeitig gelingen, der Steuergestaltung durch Fremdfinanzierungsmodelle und der Verlagerung der Gewinnbesteuerung ins Ausland entgegenzuwirken. Deshalb dürfe die bereits bestehende Hinzurechnung der Hälfte der Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer auf keinen Fall gestrichen, sondern müsse ausgeweitet werden. Städtetag und Gemeindebund sehen die Hinzurechnungen in der Gewerbesteuer in Gefahr, falls die Koalition etwa wegen des Protests der Wirtschaft eine Hinzurechnung von Zinsen bei der Körperschaftssteuer nicht verwirklichen sollte. „Die Festlegung der Koalition auf eine einheitliche Bemessungsgrundlage für Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer darf nicht dazu führen, dass die ertragsunabhängigen Elemente der Gewerbesteuer geopfert werden. Dies würde auf den erbitterten Widerstand der Kommunen stoßen“, sagten die Präsidenten.

Der Vorschlag, den Abzug von Fremdfinanzierungsaufwendungen durch Mindestbesteuerung oder eine so genannte Zinsschrankenlösung zu begrenzen, sei keine geeignete Alternative. Dadurch entstünden neue Gestaltungsspielräume für Unternehmen, die erfahrungsgemäß auch ausgenutzt werden. Diese Modelle seien daher kein geeigneter Ersatz für die bisherigen Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer.

In ihrem Positionspapier machen die beiden Verbände auch rechtlich starke Bedenken dagegen geltend, ertragsunabhängige Elemente aus der Gewerbesteuer zu streichen. Die Gewerbesteuer genieße den Schutz der Verfassung. Sie knüpfe als Realsteuer am Gewerbebetrieb und damit nicht am Gewinn, sondern an der Ertragskraft an. „Nicht der ausgewiesene Gewinn, sondern die objektive Ertragskraft des Betriebes wird belastet“, heißt es in dem Positionspapier: „Wirtschaftskraft darf nicht vorschnell mit dem Ertrag gleichgesetzt werden, sondern meint das Leistungspotenzial der Wirtschaft.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Köln Pressestelle Lindenallee 13-17, 50968 Köln Telefon: (0221) 3771-0, Telefax: (0221) 3771-128

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