Pressemitteilung | Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha)

Positionspapier zur Bundestagswahl 2017

(Mainz) - Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker und Zahntechniker versorgen die Bevölkerung mit individuell ausgewählten und angepassten Medizinprodukten und Dienstleistungen. Sie zählen überwie-gend zu kleinen und mittleren Unternehmen. Deutschlandweit gibt es etwa 25.500 Betriebe der Gesundheitshandwerke, die als Arbeitgeber ca. 190.000 Menschen beschäftigen, davon sind etwa 17.500 Lehrlinge.

Die Gesundheitshandwerke leisten einen wertvollen medizini-schen Beitrag zur Gesunderhaltung (Prävention) und Wieder-herstellung (Rehabilitation) sowie zum Ausgleich von Behinde-rungen und Einschränkungen. Die Leistungen der Gesund-heitshandwerke sind damit ein bedeutender Teil des Versor-gungsgeschehens in Deutschland.

Für die Bundestagswahl 2017 und das gesundheitspolitische Programm der kommenden Legislaturperiode haben die Gesundheitshandwerke nachfolgende konkrete Positionen, Vorstellungen und Anliegen, um die Gesundheitsversorgung zukunftsfest und zugleich innovativ, wohnortnah und persönlich zu gestalten.

Positionen der Gesundheitshandwerke

1. Hilfsmittelreform muss rechtskonform umgesetzt werden können Die Gesundheitshandwerke begrüßen die Reformen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) in den wesentlichen Teilen. Die vorgeschriebene nichtanonymisierte Übermittlung von privat getragenen Mehrkosten einer Hilfsmittelversorgung an die gesetzlichen Krankenkassen verletzt jedoch die Daten- und Persönlichkeitsrechte von Versicherten und Leistungserbringern und muss auf den juristischen Prüfstand gestellt werden. Es darf nicht sein, dass private Finanzdaten der Versicher-ten an die Krankenkassen geliefert werden müssen, ohne dass der Kunde davon Kenntnis erlangt und Einspruchsrechte verwirkt.

2. Faire Vertragsverhandlungen und ausreichende Beteiligungsrechte sichern Die kollektiv-vertraglichen Strukturen müssen erhalten und gestärkt werden. "Open-house-Verträge" im Hilfsmittelbereich einiger Krankenkassen hebeln die Vertragsverhandlungsrechte der Leistungser-bringer und ihrer Verbände aus und verstoßen gegen die gesetzgeberischen Intentionen eines ausgewogenen Leistungswettbewerbs. Daneben müssen die Beteiligungsrechte der Leistungserbringer gesichert werden. Sie müssen bei der fortlaufenden Aktualisierung des Leistungsrechtes, wie etwa der Aktualisierung des Hilfsmittelver-zeichnisses, der Festlegung von Festbeträgen/Festzuschüssen oder Richtlinien echte Mitbestim-mungsrechte erhalten. Zudem sind die Gesundheitshandwerke im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei fachlicher Betroffenheit in den Beratungsprozess zu integrieren und mündlich wie schriftlich anzuhören.

3. Digitalisierung des Gesundheitswesens für alle Akteure ermöglichen Die Gesundheitshandwerke - als nichtärztliche Leistungserbringer - müssen uneingeschränkten Zugang zu den jeweils versorgungsrelevanten Daten im Rahmen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) haben. Zudem sind sie, so wie auch die ärztlichen Leistungserbringer, von den Investitionskosten zu entlasten.

4. Medical Device Regulation (MDR) als neuen europäischen Rechtsrahmen nutzen Die Einordnung der Leistungen der Gesundheitshandwerke in die erste europäische Regelung für Medizinprodukte mit unmittelbarer Geltung in allen Mitgliedsstaaten ist sicherzustellen. Die MDR bietet für die Gesundheitshandwerke als Hersteller von Sonderanfertigungen einen verlässlichen Rechts-rahmen, der erstmals auch die zahlreichen Gesundheits-Apps gesetzlich regelt. Der deutsche Gesetzgeber muss die dreijährige Übergangsfrist nutzen, um alle offenen Klassifizierungsfragen möglichst rasch verbindlich zu klären.

5. Meisterpräsenz stärken Den dauerhaften Bemühungen der Europäischen Kommission zur Deregulierung von Gesundheitsbe-rufen muss ein deutliches NEIN entgegengesetzt werden. Bei Fragen der inneren Sicherheit und Gesundheit hat die Europäische Kommission in den Mitgliedsstaaten der EU keine Regelungs-kompetenz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR (biha) Pressestelle Wallstr. 5, 55122 Mainz Telefon: (06131) 965600, Fax: (06131) 9656040

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