Polizei nicht unter Generalverdacht stellen! / DPolG gegen "Sondergerichtsbarkeit" in Deutschland
(München) - In der heutigen (16. Juli 2010) Anhörung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag zum Thema "Polizei unabhängig kontrollieren" hat sich die Deutsche Polizeigewerkschaft ( DPolG) eindeutig gegen die Schaffung einer "Sondergerichtsbarkeit" ausgesprochen. Hermann Benker, 1. Stellvertretende Bundesvorsitzender und zugleich bayerischer Landesvorsitzender der DPolG, weist Vorwürfe, dass Polizei und Justiz bei Verdachtsfällen gegen Polizeibeamte nachlässige und parteiliche Ermittlungen führen, als polemische Behauptungen zurück, denen jegliche Grundlage fehlt und die Polizei unter Generalverdacht stellen. Nach Ansicht der DPolG würde eine zusätzliche Kontroll- und Beschwerdeinstanz das deutsche Rechtssystem "auf den Kopf stellen".
In seiner Stellungnahme in der Anhörung betont Benker die Notwendigkeit, dass die bestehenden Instanzen strafrechtliche Vorwürfe gegen die Polizei objektiv und umfassend ermitteln, was diese auch seit Jahrzehnten zuverlässig praktizieren.
Allerdings sieht er aufgrund der Fakten keinen Anlass für einen Generalverdacht gegen die Polizei: "Ein Polizeibeamter leistet im Jahr durchschnittlich 1.600 Arbeitsstunden. Allein in Bayern kommen somit im Jahr rund 48. Mio., auf Bundesebene rund 400 Mio. Einsatzstunden zusammen. Umgerechnet auf die jährliche Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt kommt auf 133.000 Einsatzstunden eine Anzeige, also eine im Promillebereich liegende Häufigkeit."
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Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Bayern (DPoIG)
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