Politische Unruhen in Ägypten / Verbraucherzentrale informiert über die Rechte der Touristen
(München) - Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen nach ganz Ägypten ab. Allerdings handelt es sich dabei um keine offizielle Reisewarnung, die in jedem Fall zu einer kostenlosen Stornierung berechtigen würde. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Ob der verschärfte Hinweis des Auswärtigen Amtes ausreicht, ist juristisch umstritten. Tatsächlich wird Ägypten bis Mitte Februar von allen Reiseveranstaltern nicht mehr angeflogen. Bis dahin gebuchte Reisen können die Kunden kostenlos stornieren. Doch was gilt für Reisen mit einem späteren Reisebeginn? Hier rät die Verbraucherzentrale Bayern, sich umgehend mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Viele bieten zumindest bis Ende Februar kostenlose Umbuchungen an. Eventuell kann man sich auch auf einen späteren Reisebeginn einigen.
Die Verbraucherzentrale Bayern wertet die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als einen Fall der höheren Gewalt. "Eine Kündigung ist daher auch möglich, wenn die Reise bereits angetreten ist", betont Petra von Rhein, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. In diesem Fall müssen die Kosten für nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet werden. Die betroffenen Verbraucher sollen ihre Forderung innerhalb eines Monats nach Reiserückkehr gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Den Rückflug sowie Leistungen, die bis zur vorzeitigen Rückkehr erbrachten wurden, müssen die Reisenden bezahlen. Ist der Rückflug erheblich teurer als der vertraglich vorgesehene Flug, tragen Kunden und Reiseveranstalter diese Mehrkosten je zur Hälfte.
Individualreisende haben keine Möglichkeit zur kostenlosen Stornierung, wenn die Fluggesellschaft den gebuchten Flug tatsächlich durchführt. "In diesem Fall kann der Fluggast versuchen, den Flug umzubuchen, wenn dies der Tarif zulässt", so von Rhein.
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