Pressemitteilung | k.A.

Politiker legen die Lunte an die Produktionswirtschaft / Programminvestition muss das Ziel sein

(München) - Noch bevor die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ein Votum über eine Gebührenerhöhung abgegeben hat, scheint für manche Politiker das Ergebnis schon festzustehen: keine Gebührenerhöhung am Ende der jetzigen Gebührenlaufzeit.

Die von NRW-Ministerpräsident Steinbrück geforderte Verschiebung der Gebührenerhöhung um zwei Jahre legt die Lunte an den deutschen Produktionsmarkt. Einsparungen werden ­ das hat die Vergangenheit gezeigt ­ zu Lasten der laufenden Programminvestitionen insbesondere im Bereich des fiktionalen Programms gehen. Die Wiederholungsrate der TV-Movies wird steigen, Neuproduktionen werden weniger, und das Auftragsproduktionsvolumen für deutsche Filmschaffende wird weiter sinken. Die Medienkrise der letzten zwei Jahre hat dazu geführt, dass bereits jetzt rund einhundert Fernsehspiele pro Jahr weniger produziert werden. Im Falle einer Verschiebung der Gebührenerhöhung rechnet der Verband mit einer weiteren Einbuße von 20 bis 30 Fernsehspielen pro Jahr.

Die Politik der Länder hat es hingenommen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ihre Programme immer weiter ausdehnen, die jüngste Ausdehnung des Kinderkanals auf 21 Uhr führt nicht nur zu finanziellen Mehrbelastungen, sondern zu weiteren Wettbewerbsverschiebungen zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern, weil die Sendeausdehnung vom Kinderkanal im Kabel privaten Sendeunternehmen die Verbreitungschance nimmt. Nicht zuletzt dies ist einer der Gründe, warum die privaten Sender Wettbewerbsverzerrung beklagen. Die Politik darf aber nicht den Fehler machen, mit einem Gebührenstopp die von ihr selbst hervorgerufenen Probleme der Schieflage im Wettbewerbssystem beseitigen zu wollen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können die Länder die Zahl der Programme festlegen, die Gebührenfestsetzung obliegt ­ bis auf eine Sozialverträglichkeitsprüfung ­ der unabhängigen KEF. Die Sender haben Anspruch, ihren Bedarf anzumelden und zu diesem Bedarf zählen auch die Mittel für den Bereich der Film- und Fernsehproduktion einschließlich entsprechender Mittel für Film- und Fernsehförderung.

Der Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten fordert daher die Ministerpräsidenten auf, das geordnete Verfahren der Gebührenerhöhungsdiskussion abzuwarten, bevor vorschnelle Entscheidungen verkündet werden: der Bedarf, der von den Sendern angemeldet ist, deckt auch den Bereich der Programminvestitionen in deutsche Film- und Fernsehproduktionen. Ein Gebührenstopp, der die Bedarfsanmeldungen nicht berücksichtigt, führt zwangsläufig zu einer Einbuße an neuen Programmen und damit zu einem Anschlag auf die kreative Vielfalt in Deutschland.

Der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher TV-Produzenten, Bernd Burgemeister, hierzu: "Mit einem Gebührenstopp legt die Politik die Lunte an einen funktionierenden Film- und Fernsehproduktionsmarkt. Wettbewerbsbedingungen zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern müssen über die Programmzahl, nicht über die Programminvestitionen gesteuert werden. Die Politik darf sich jetzt aus ihrer Verantwortung nicht davonschleichen. Richtig wäre, wenn Ministerpräsident Steinbrück eine zweckgebundene Gebührenerhöhung zugunsten der Produktionswirtschaft verkünden würde: 50 Cent für die deutsche Produktion, und er könnte deutlich machen, was die Politik von den Sendern erwartet: Stärkung des öffentlich-rechtlichen Profils durch Vergabe von Aufträgen an die freie Produktionswirtschaft."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten e.V. (BDF) Barer Str. 9, 80333 München Telefon: 089/28628385, Telefax: 089/28628247

NEWS TEILEN: