Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Politik versagt bei Neuordnung der Anwaltsgebühren

(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist schockiert und tief enttäuscht, dass der Rechtsausschuss des Bundestages sich nicht hat einigen können und die Gebührenreform für die Anwaltschaft vertagt hat. Das heißt auch in dieser Legislaturperiode wird der Anwalt-schaft wiederum die seit 8 Jahren überfällige Gebührenanpassung verweigert. Das Unver-ständnis des DAV ist deswegen besonders groß, weil alle Parteien und Beteiligten darin ei-nig sind, dass die Struktur der Rechtsanwaltsgebühren geändert und eine Anpassung an die wirtschaftlichen Verhältnisse dringend geboten ist.

Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf eines Rechtsanwaltsvergü-tungsgesetzes (RVG) war für die Anwaltschaft so nicht hinnehmbar. Der Koalitionsentwurf wich in wesentlichen Punkten einseitig zu Lasten der Anwaltschaft von dem Entwurf einer Expertenkommission ab. An diesem Kommissionsentwurf waren alle maßgeblichen Beteilig-ten, wie Anwaltschaft, Justiz, Bundsländer etc. beteiligt. Dieser Entwurf enthielt bereits aus Sicht der Anwaltschaft viele Kompromisse. In den Anhörungen des Rechtsausschusses hat der DAV seine Änderungsvorschläge eingebracht. Diese bezogen sich auf wesentliche Punkte, wie Abschaffung des Gebührenabschlages Ost, keine Begrenzung der Anwaltsge-bühren für außergerichtliche Beratung, keine Verschlechterung bei der Vergütung in Revisi-onsverfahren sowie in Verwaltungs- und Sozialrechtsverfahren. Diese Forderungen des DAV sind von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Änderungsantrag aufgegriffen worden, aber von den Regierungsfraktionen abgelehnt worden.

„Niemand arbeitet mehr für das Geld von 1994, nur der Anwaltschaft wird dies zugemutet,“ so Dr. Dierk Mattik, Hauptgeschäftsführer des DAV in Berlin. Auf der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages haben alle Beteiligten, wie Versicherungswirtschaft, Bundesländer etc. die Notwendigkeit anerkannt, dass nach fast 9 Jahren eine Reform der Struktur und Höhe der Anwaltsvergütung geboten ist. Dies sahen auch alle im Bundestag vertretenen Parteien so.

„Die Bundesländer haben sich überwiegend als Bremser dieser Reform erwiesen. So wurden von den Bundesländern immer wieder Kostensteigerungen für sie vorgebracht, die nach Schätzung des DAV allenfalls 6 % ausmachen und im Übrigen nur Teilbereiche der Reform berührt hätten,“ so Mattik weiter. Die Abschaffung des Gebührenabschlages Ost und die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren an die wirtschaftliche Entwicklung würden damit weiterhin an erster Stelle der politischen Tagesordnung stehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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