Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

Politik muss nach der Wahl Reformen für Sparer und Standort Deutschland angehen

(Frankfurt am Main) - Der deutsche Fondsverband BVI appelliert an die Politik, nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 schnell Entscheidungen zu zentralen Finanzthemen zu treffen. „Deutschland hat einen immensen Reformstau zu Lasten der Sparer, der Infrastruktur und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes“, sagt Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Auf nationaler und EU-Ebene sind Deregulierung und Bürokratieabbau notwendig. Richter: „Die Überregulierung verursacht hohe Kosten. Dieses Geld wäre in Technologie besser investiert“.

Endlich die private Altersvorsorge reformieren

Die Bürger brauchen dringend eine renditestarke, flexible Altersvorsorge. In den vergangenen Legislaturperioden sind mehrere Anläufe zu einer Reform der privaten Altersvorsorge gescheitert. „Die nächste Regierung sollte die Reform zügig angehen. Für eine größere Verbreitung muss das Produkt attraktiv sein. Dazu gehören vor allem weniger Bürokratie in Form von Anträgen bei Behörden und mehr Freiheit in der Ein- und Auszahlphase“, sagt Richter. Der Wegfall des gesetzlichen Zwangs zu Garantien und lebenslanger Verrentung eröffnet den Sparern höhere Renditechancen und mehr Wahlfreiheit. Richter: „Deutschland würde damit endlich zu internationalen Vorbildern wie den USA, Schweden oder Frankreich aufschließen. Staatliche Eingriffe im privaten Markt sind dort wie auch in anderen fortschrittlichen westlichen Volkswirtschaften unbekannt.“

Privates Kapital in heimische Infrastruktur lenken

Für die Sanierung und den Ausbau der Infrastruktur in Deutschland wird privates Kapital benötigt. Fonds könnten einen erheblichen Beitrag leisten. Bisher verhindern jedoch steuerrechtliche Rahmenbedingungen, dass deutsche Fonds in großem Umfang in inländische Infrastrukturprojekte wie Erneuerbare-Energien-Anlagen investieren. Das hat zur Folge, dass deutsches Kapital an Portfoliomanager im Ausland und von dort nicht in deutsche, sondern in ausländische Projekte fließt. Der durch den Bruch der Ampel-Regierung gestoppte Entwurf für ein zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz hätte für Fonds endlich den Weg für langfristige Investitionen vor allem in die deutsche Infrastruktur geebnet. Damit hätten Fonds zum Beispiel in Photovoltaik-Freiflächenanlagen und unbeschränkt in Solaranlagen auf Logistik- oder Lagerhallen investieren können. Richter: „Der Entwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz II war gut. Die neue Regierung sollte ihn wieder aufgreifen.“

Deregulierung und Bürokratieabbau notwendig

Es ist überfällig, dass Brüssel die Wettbewerbsfähigkeit der EU vorantreiben und dafür die überbordende Bürokratie abbauen will. Der BVI fordert schon seit Jahren mehr prinzipienbasierte Regeln. Denn die Vielzahl der Detailregeln, die häufig keinen Mehrwert für die Anleger bringen und teilweise sogar widersprüchlich sind, verursacht unverhältnismäßig hohe Kosten. Das Geld fehlt z. B. für IT-Investitionen. Die europäische Assetmanagement-Branche fällt nicht zuletzt dadurch im globalen Wettbewerb immer weiter zurück. Die unzureichende Abschätzung der Auswirkungen neuer Gesetze auf die Unternehmen verschärft die Lage. Die Folgen treten erst nach der Umsetzung in die Praxis zutage. „Wir können uns experimentelle Regulierung auf dem Rücken der Wirtschaft nicht mehr leisten“, betont Richter.

Die EU muss auch den Mut zur Deregulierung aufbringen. Zwar hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor zwei Jahren einen standardmäßigen Wettbewerbscheck für die EU-Gesetzgebung angekündigt. Taten sind seitdem aber nicht gefolgt. Deshalb ist es gut, dass die neue EU-Finanzmarktkommissarin Maria Luís Albuquerque Regulierungsvorhaben kritisch prüfen will. Richter: „Sie kann sofort mit der EU-Kleinanlegerstrategie anfangen und diese gar nicht erst Gesetz werden lassen. Denn das Vorhaben erreicht kein einziges wichtiges politisches Ziel – weder Kleinanleger an die Kapitalmärkte zu bringen noch den Anlegerschutz zu verbessern. Übrig bleibt nur Bürokratie für Anbieter, Kunden und Aufseher. Es ist leichter, neue Bürokratie zu verhindern, als bestehende abzubauen.“

Nachhaltigkeitsberichterstattung entschlacken

Erste Schritte zum Bürokratieabbau plant die EU-Kommission in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der ausufernde Umfang und die wachsende Komplexität der ESG-Berichtspflichten von Unternehmen, die sich zudem auf die gesamten Lieferketten erstrecken, untergraben das Ziel, wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken, -chancen und -auswirkungen offenzulegen und dadurch Investitionsentscheidungen zu erleichtern. Die in wenigen Wochen erwartete „Omnibus-Initiative“ der Kommission soll den Regelwust vereinfachen und entschlacken. Richter: „Diese Initiative ist gut. Die EU-Kommission darf jedoch bei den Unternehmen nicht aufhören, sondern muss gleichzeitig auch die Berichtsanforderungen an die Assetmanager reduzieren.“ Denn diese sind auf ESG-Unternehmensdaten angewiesen, um ihre eigenen Pflichten erfüllen zu können. Richter: „Die Nachhaltigkeitsregulierung ist weit über das Ziel hinausgeschossen. Halbherzige Flickschustereien reichen nicht aus, um das Ruder wieder herumzureißen. Wir brauchen einen Wandel hin zu Vorschriften, die für Aufsicht, Branche und Anleger praxistauglich sind und nachhaltiges Investieren wirksam unterstützen.“

Finanzmarktdaten: BVI fordert „EU Data Vendor Act“

Die Ausgaben der Finanzindustrie für Marktdaten steigen seit Jahren, teilweise massiv. Auch Fondsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Börsenpreise, Benchmarks, Ratings und andere Daten von Drittanbietern zu nutzen. Diese Daten sind die Voraussetzung für die Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfung im Assetmanagement von Research über Handel, Verrechnung, Abwicklung, Compliance und Risikomanagement, aber auch im Vertrieb oder im Meldewesen. Sie werden von Börsen, Ratingagenturen und von Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung wie großen Index- und Datenbietern zur Verfügung gestellt. Diese können die Vertragsbedingungen einseitig festsetzen, weil die Nachfrager wie zum Beispiel Fondsgesellschaften nicht auf diese Daten verzichten können. Richter: „Wir fordern einen ‚EU Data Vendor Act‘, der das Geschäftsgebaren dieser Unternehmen reguliert. Denn wenn wir das nicht tun, wird der bereits erhebliche Kostendruck in der Fondswirtschaft noch weiter zunehmen – auch zum Nachteil der Anleger.“

Quelle und Kontaktadresse:
(BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V., Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main, Telefon: 069 154090-0

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