Politik lässt Gewerbeimmobilien bei energetischer Sanierung im Regen stehen / BFW fordert Nachbesserung bei steuerlichen Anreizen
(Berlin) - Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mahnt der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, Gewerbeimmobilien in die steuerliche Förderung bei energetischen Maßnahmen einzubeziehen, um einen Sanierungsstau zu vermeiden.
"Die energetische Sanierung von Gewerbeimmobilien stellt für die Eigentümer ein besonderes Investitionsrisiko dar: Zum einen müssen Mieter die Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung nicht in jedem Fall dulden und können im schlimmsten Fall sogar bei Duldung der Maßnahmen die Miete mindern, zum anderen gibt es keine bis zu 11%ige Umlagefähigkeit der Investitionskosten auf die Mieter, wie dies im Wohnimmobilienbereich der Fall ist. Die Folge: Investitionen werden hinausgezögert, solange der Mietvertrag läuft. Es kommt zu einem Sanierungsstau", erläutert BFW-Präsident Walter Rasch.
Gerade die Eigentümer von Handelsimmobilien stehen in den kommenden Jahren vor einer Herkulesaufgabe. Der Einzelhandel ist nach Industrie und Handwerk der drittgrößte Wirtschaftszweig in Deutschland. Die über 400.000 Unternehmen des Einzelhandels in Deutschland mit einer Fläche von rund 120 Millionen qm müssen dabei die dauerhaft steigenden Energiepreise schultern. Ohne Strom und Treibstoff käme der Handel zum Erliegen. Insgesamt sind die Strompreise seit dem Jahr 2000 um 120 Prozent gestiegen, die Heizölpreise um über 60 Prozent. Eine Studie des EHI Retail Institutes in Köln belegt, dass der Lebensmittelhandel mit 50 Euro pro qm Verkehrsfläche die höchsten Energiekosten im Handel haben, gefolgt von den Textileinzelhändlern mit jährlichen 28,75 Euro pro qm. Bei einem Bundesdurchschnitt von etwa 420 qm Verkaufsfläche pro 1.000 Einwohner im Lebensmitteleinzelhandel, entstehen jährlich Energiekosten für Strom, Gas und Heizöl von 21.000 Euro.
"Kaum eine Immobilie unterliegt solchem Anpassungsdruck wie die Einzelhandelsimmobilie", meint Dr. Katrin Grumme, BFW-Arbeitskreisvorsitzende Einzelhandel und Geschäftsführende Gesellschafterin der DGC Dr. Grumme Consulting GmbH. "Angesichts der sich verändernden energetischen Anforderungen, schnell wechselnder Konsumbedürfnisse und des demografischen Wandels empfiehlt sich ein 'Face-Lifting' für Handelsimmobilien spätestens nach zehn Jahren, wobei der Lebenszyklus tendenziell noch weiter sinkt. De facto weisen laut IVG Research aber im Einzelhandelsimmobiliensektor fast 40 Prozent des Bestandes einen vorwiegend altersbedingten, zum Teil erheblichen Sanierungsstau auf. Eine verkürzte, erhöhte steuerliche Abschreibung von 10 Prozent in 10 Jahren wie er jetzt für die energetische Sanierung von Wohnimmobilien eingeführt werden soll, würde auch im Gewerbeimmobilienbereich zu einem erheblichen Investitionsanreiz führen. Wir fordern die Politik daher auf, uns hier nicht im Regen stehen zu lassen und das enorme Potenzial, das in der Energieeinsparung von Gewerbeimmobilien liegt zu nutzen", so Dr. Katrin Grumme. Auch um die Attraktivität der Stadtzentren zu stärken, berge die energetische Sanierung der integrierten Einzelhandelsimmobilien große Chancen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Miriam Herke, Pressesprecherin
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
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