Plant Große Koalition jetzt großen Lauschangriff auf Bürger?
(Berlin) - Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes wurde die Befugnis des Zollkriminalamtes zur präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung im Außenwirtschaftsbereich bis zum 30. Juni dieses Jahres befristet. Nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes muss die Bundesregierung jetzt ein verfassungskonformes Gesetz auf die Beine stellen, um weiter legal abhören zu dürfen. Mit einem Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (akustische Wohnraumüberwachung) will die Große Koalition jetzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen. Dieser Gesetzentwurf liegt dem Bundestag bereits in 1. Lesung vor. Für den Bundesverband der Freien Berufe (BFB) enthält dieser Gesetzentwurf jedoch eklatante verfassungswidrige Komponenten, die einem großen Lauschangriff auf die Bürger gleichkommen:
In der Neuregelung des §53b Abs. 1 und 2 der Strafprozessordnung (StPO) vermeidet der Gesetzgeber ein deutliches Bekenntnis zur Unantastbarkeit der bislang gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflichten der Freien Berufe gegenüber ihren Patienten und Mandanten, sagt RA Arno Metzler, BFB-Hauptgeschäftsführer. Dies stehe in einem besonders fragwürdigen Kontrast zu der Klausel, die die Intimsphäre von Parlamentsabgeordneten als absolut schützenswert einstuft. Dies ist umso weniger nachvollziehbar, da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. März 2004 ausdrücklich klar gestellt hat, dass das in Art. 47 des Grundgesetztes festgelegte Zeugnisverweigerungsrecht für Abgeordnete gerade nicht zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört. Hier drängt sich einem unmittelbar der Eindruck auf, die große Koalition koche ein eigenes Süppchen, während sie gleichzeitig die hinderlichen Grundrechte der Bürger nach und nach abbaut, so Metzler. Anstatt sich Rechte zu sichern, die ihm nach dem Grundgesetz gar nicht zustehen, hätte der Gesetzgeber ganz im Gegenteil sein Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Verschwiegenheitspflichten in diesem Gesetzentwurf auf alle Freien Berufe ausdehnen müssen, die nach ihrer Berufsordnung einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, fordert der BFB-Hauptgeschäftsführer. Dass dies unterblieben ist, ist für uns alarmierend.
Die Verschwiegenheitspflichten u.a. von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Architekten bestehen nicht um ihrer selbst willen, sondern sind mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes abgesichert. Der Bürger muss die Gewissheit haben, sich als Patient oder Mandant ohne Befürchtung vor der Veröffentlichung seiner intimsten Geheimnisse, wie z.B. physische und psychische Krankheitssymptome, rechtsrelevantes Tun oder Unterlassen, rückhaltlos zu offenbaren. Nur so ist es möglich, dem Patienten oder Mandanten eine zutreffende Diagnose, einen fachlich korrekten Rechtsbeistand oder einen anderen Auftrag nach bestem Wissen auszuführen, argumentiert der BFB.
Zwar sollen für Strafverteidiger und Journalisten ein absolutes Lauschverbot bestehen, aber das ist nicht genug. Die Abgrenzungen müssen handhabbar sein. Der Gesetzgeber muss klare Gesetze im Abhörrecht erlassen, damit in Zukunft auch für Europa kein Einfallstor gegen Grundrechte geschaffen wird, sagt Metzler.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB)
Gabriele Reimers, Referentin, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen
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