Pläne zur Erhöhung der Erbschaftsteuer stoßen auf Besorgnis / Stundungs- und Erlassmodell für Familienunternehmen ist der richtige Weg
(Berlin) - Die Pläne, Erben eines Familienunternehmens bei Fortführung des Unternehmens die Erbschaftsteuer zu stunden und nach zehn Jahren ganz zu erlassen, sind der richtige Weg, um eine nachhaltige Generationenfolge zu gewährleisten. Für eine Erhöhung der Erbschaftsteuer ist weder der richtige Zeitpunkt noch eine sachliche Rechtfertigung gegeben. Mit diesen Worten nahm der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände in Berlin, Michael Prinz zu Salm-Salm, zu den morgen im schleswig-holsteinischen Kabinett zu verabschiedenden Gesetzesvorhaben Stellung.
Während wir das als Abarbeitungsmodell bekannt gewordene System der schrittweisen Steuerstundung bzw. des Steuererlasses begrüßen, können wir keinen Grund für eine Erhöhung der Erbschaftsteuer erkennen. In anderen Ländern (z. Bsp. Italien) wird die Erbschaftsteuer abgeschafft, einige Länder (Portugal und Spanien) planen dies und weitere Länder (z. Bsp. Schweiz) sehen gar keine Erbschaftsteuer vor. In diesem Umfeld ist kein Platz für eine Erbschaftsteuererhöhung. so Salm. Außerdem sollte zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs über die Verfassungsprüfung der Bewertung von Grundbesitz für die Erbschaftsteuer abgewartet werden. schloss Salm seine Ausführungen.
Der designierte Parteivorsitzende der SPD, Franz Müntefering, hatte der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände im Juni 2002, kurz vor der Bundestagswahl, in seiner damaligen Funktion als Generalsekretär der Partei geschrieben: Wir planen keine Wiederbelebung der Vermögensteuer. Auch ist eine Erhöhung der Erbschaftsteuer nicht beabsichtigt.
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