Pläne des Präsidenten der Bundespolizei zur Einrichtung einer Beschwerdestelle mangelhaft - Humanistische Union fordert spürbare Nachbesserungen
(Berlin) - Wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung am 24. Mai 2015 berichtete, beabsichtigt Dieter Romann, der Präsident der Bundespolizei, die Einrichtung einer Beschwerdestelle bei der Bundespolizei. Damit reagiert Romann auf die eine Woche zuvor bekannt gewordenen mutmaßlichen Folterfälle, bei denen ein Beamter der Bundespolizei zwei Menschen zunächst schwer misshandelt und sich anschließend bei Kollegen mit der Tat gebrüstet haben soll.
Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) sieht die Ankündigung Romanns grundsätzlich als einen Schritt in die richtige Richtung. Die Pläne seien jedoch nicht konsequent genug, nach den bisher bekannt geworden Details weist die Beschwerdestelle klare Defizite auf. So soll die Beschwerdestelle ausschließlich als Ansprechpartner für Polizeibeamte fungieren und wird zudem innerhalb der Bundespolizei selbst angesiedelt.
Dazu erklärt Anja Heinrich vom Bundesvorstand der HU: " Eine solche Beschwerdestelle kann zur Aufklärung von polizeilichen Übergriffen nur in einem sehr begrenztem Umfang beitragen. Sie hilft nur dann, wenn polizeiliches Fehlverhalten und Übergriffe durch andere KollegInnen aufgedeckt werden." Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies aufgrund eines falsch verstandenen Korpsgeistes nur selten passiert. "Den Opfern polizeilichen Fehlverhaltens fehlt trotz einer solchen Beschwerdestelle auch weiterhin ein adäquater Ansprechpartner. Sie sind auch künftig gezwungen, sich nach der Tat an die Ermittlungsbehörden zu wenden. In der Praxis geschieht dies nur selten, da die Betroffenen aufgrund ihrer Erlebnisse oft Angst haben, sich gerade der Polizei anzuvertrauen. Häufig bleiben polizeiliches Fehlverhalten und Übergriffe daher im Dunkeln - nicht zuletzt, weil die Betroffenen wissen, dass sie im Falle einer Anzeige gegen Polizisten mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bedroht sind", so Heinrich. Die Humanistische Union bemängelt zudem die fehlende Unabhängigkeit der geplanten Beschwerdestelle. Solange die Beschwerdestelle in die Bundespolizei eingegliedert sei, kann eine unabhängige Aufklärung nicht ausreichend gewährleistet werden.
Die Humanistische Union fordert daher, dass die geplante Beschwerdestelle bei der Bundespolizei erstens auch für die Opfer polizeilichen Fehlverhaltens ansprechbar sein muss und zweitens außerhalb der Bundespolizei, zum Beispiel beim Parlament angesiedelt wird. Heinrich appelliert an die Abgeordneten: "Hier ist der Bundestag gefordert, der eine solche Beschwerdestelle als Hilfsorgan des Bundestages einrichten kann." Eine gesetzliche Regelung hätte zudem den Vorteil, dass sie nicht durch den einfachen Beschluss eines Polizeipräsidenten wieder aufgehoben werden kann. Damit die Beschwerdestelle nicht als "bloßer Kummerkasten" fungiere, fordert die HU drittens, dass die Beschwerdestelle mit umfassenden Kompetenzen und Untersuchungsbefugnissen ausgestattet wird. Dazu gehören das Recht zur sofortigen Sichtung des Tatorts, die Befragung von Beschwerdeführern, Zeugen und Sachverständigen, das Recht auf Ladung und Vernehmung von Polizeibediensteten sowie Einsichtsrechte in Akten und Datensysteme von Polizei und Staatsanwaltschaft. Den Mitgliedern der Beschwerdestelle muss es gestattet sein, Polizeidienststellen auch unangemeldet zu betreten. Zudem empfiehlt die Humanistische Union jährliche Berichte der Beschwerdestelle an das Parlament sowie deren Anhörung in Gesetzgebungsverfahren. Nur durch umfassende Kompetenzen der Beschwerdestelle könne gewährleistet werden, dass polizeiliches Fehlverhalten besser aufgeklärt und strukturelle Verbesserung bei der Polizei vorgenommen werden.
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