Pläne der Hartz-Kommission / Gegen enteignungsgleiche Eingriffe ins Arbeitslosengeld
(Berlin) - Die ULA kritisiert Überlegungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit ("Hartz-Kommission"), das Arbeitslosengeld für die Dauer der ersten drei Monate auf pauschal 750 Euro zu begrenzen.
Diese Pläne legen den Schluss nahe, dass die bislang beitragsbezogene Arbeitslosenversicherung in eine neue "Sondersteuer" zur Finanzierung einer minimalen Grundversorgung für Arbeitslose umgewandelt werden soll - zumal bislang weder die Hartz-Kommission noch Florian Gerster im Gegenzug eine entsprechende Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vorgeschlagen haben.
Ohne eine derartige Kompensation würden wieder vorrangig die Leistungsträger und Höchstbeitragszahler mit einem Sonderopfer zur Sanierung der Sozialversicherungssysteme herangezogen. Ähnliche Tendenzen gibt es im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, wie die Diskussion um eine Erhöhung der Versicherungspflicht- und möglicherweise auch der Beitragsbemessungsgrenze zeigt.
Bezieher höherer Einkommen wären von der geplanten dreimonatigen Pauschalierung des Arbeitslosengeldes besonders stark betroffen, wie ein einfaches Beispiel zeigt:
Eine verheirate alleinverdienende Führungskraft mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 4500 Euro erhält derzeit netto rund 3150 Euro. Sie zahlt, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammengefasst, monatlich über 290 Euro in die Arbeitslosenversicherung. Verliert eine solche Führungskraft ihren Arbeitsplatz, beläuft sich ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld auf rund 1740 Euro. Eine Reduzierung dieses Betrags auf 750 Euro entspräche brutto einer Kürzung um rund 56 Prozent.
Dies wäre rechtlich höchst bedenklich und widerspräche tragenden Grundprinzipien der Arbeitslosenversicherung. Schließlich hat diese die Aufgabe, das durch Arbeitslosigkeit ausfallende versicherte Einkommen zu einem so hohen Anteil zu ersetzen, dass die Betroffenen ohne existenzbedrohende Einschränkungen für die Dauer der Suche nach einer neuen Arbeit ihren laufenden finanziellen Verpflichtungen nachkommen können. Diese Funktion wäre jedoch gerade für Bezieher höherer Einkommen nicht mehr gewährleistet, wenn der Versicherungsanspruch auch nach jahrelanger Zahlung von Höchstbeiträgen zunächst einmal in den Bereich Sozialhilfe abgesenkt würde.
Sicherlich gibt es bei der konkreten Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld das Potential für erhebliche Verwaltungsvereinfachungen. Auch über die Dauer des Anspruchs kann man in eine sachliche Diskussion einsteigen.
Die ULA fordert die Bundesregierung dazu auf, ihre eigenen Vorschläge möglichst umgehend offen zu legen. Es könnte ansonsten der Eindruck entstehen, dass die politisch Verantwortlichen wieder einmal die Vorbereitung unpopulärer Maßnahmen an außerparlamentarische Expertengremien delegieren. Die Versicherten haben einen Anspruch darauf, dass sie über derartige Vorhaben rechtzeitig und umfassend informiert werden. Die abschließende Entscheidung muss dann ohne die vorherige Schaffung vollendeter Tatsachen im Rahmen eines geordneten parlamentarischen Verfahrens getroffen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
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