Pressemitteilung | Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) - Hauptgeschäftsstelle

PKV warnt Zahntechniker

(Köln) - Zur Ankündigung der Zahntechniker, sich bei Privatpatienten durch überzogene Preisforderungen schadlos zu halten, um angebliche Verluste aus der Versorgung von GKV-Patienten zu kompensieren, erklärt der PKV-Verband:

Die PKV wird sich jedem Ansinnen der Zahntechniker, von den Privatpatienten höhere Preise als für die Erstellung von Zahnersatz für GKV-Patienten zu verlangen, entgegenstellen. Auch die Aufforderung der Zahntechniker, die Zahnärzte sollen auf den zahntechnischen Aufträgen vermerken, ob eine Leistung für GKV oder für PKV-Patienten erstellt wird, entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber diese Informationspflicht des Zahnarztes erst vor wenigen Jahren aus dem Sozialgesetzbuch gestrichen.

Es entspricht einer eindeutigen Rechtslage, dass die Zahntechniker bei der Erstellung des Zahnersatzes für Privatpatienten nur die allgemein üblichen Preise berechnen dürfen. Und dies sind nun einmal bei einer Versichertenquote von 90 % die GKV-Preise. Es gibt keinen Grund von diesen Preisen bei PKV-Patienten abzuweichen.

Sollten die Zahntechniker bei ihrer rechtlich nicht gedeckten Auffassung bleiben, dann würde die PKV vermehrt nach preiswerterem und qualitativ mindestens gleichwertigen Zahnersatz auch aus dem Ausland Ausschau halten. Dem Verband liegen bereits entsprechende Angebote vor.

Die Zahntechniker haben ihre Absicht bekundet, nachdem sie vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung zu den Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes unterlegen waren.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Bayenthalgürtel 26 50968 Köln Telefon: 0221/376620 Telefax: 0221/3766210

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