Pressemitteilung | k.A.

Phonowirtschaft startet auch in Deutschland Verfahren gegen illegale Musikanbieter in sogenannten "Tauschbörsen" / Notwendiger Schritt zur Eindämmung massenhafter illegaler Musikangebote im Internet in mehreren Staaten

(Berlin) - "Nutzer von sogenannten "Tauschbörsen", die Musik illegal im Internet anbieten, müssen jetzt auch in Deutschland mit Rechtsverfahren rechnen", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. In einer ersten Klagewelle haben die Deutsche Landesgruppe der IFPI und die von ihr beauftragte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch 68 Strafanzeigen erstattet. "Es gibt in "Tauschbörsen" millionenfach illegale Musikangebote. Die Phonowirtschaft kann dem nicht mehr tatenlos zusehen, während der Musikabsatz stark einbricht. Wir gehen deshalb jetzt auch gegen diese illegalen Anbieter mit rechtlichen Schritten vor."

Die Deutsche Landesgruppe der IFPI unterbindet bereits seit Jahren konsequent illegale Musikangebote, die auf Webseiten oder ftp-Servern basieren. Mehr als 4.000 Rechtsverletzer wurden in den letzten Jahren belangt, einige Millionen illegale Musikangebote dadurch vom Netz genommen. Ziel war zuerst das effektive Vorgehen gegen Betreiber illegaler Services. Die Teilnehmer von sogenannten "Tauschbörsen" wurden bisher noch nicht rechtlich belangt, sondern im vergangenen Jahr zunächst mit verschiedenen Maßnahmen über die Illegalität von Musikangeboten aufgeklärt. Nun wurden rechtliche Schritte gegen diejenigen eingeleitet, die sich dadurch nicht von illegalen Musikangeboten abhalten ließen.

Illegale Anbieter sind in "Tauschbörsen" nicht anonym, sondern über ihre IP-Nummern (Internetadressen von PCs) von ihren Internetprovidern identifizierbar. Die Provider geben die Identitäten der Rechtsverletzer aber nicht an die Rechteinhaber bekannt. Die Deutsche Landesgruppe der IFPI und die von ihr beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Rasch haben deswegen vor kurzem 68 Strafanzeigen gegen unbekannt erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat die Provider zur Information verpflichtet und Strafverfahren eingeleitet. Nach Kenntnis über die Identitäten werden die Rechteinhaber Zivilverfahren einleiten und Schadensersatz geltend machen.

Die beschuldigten Personen haben urheberrechtlich geschützte Musik in erheblichem Umfang ins Internet gestellt und Dritten zum Herunterladen angeboten. Damit haben sie die Rechte der Textdichter, Komponisten, ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller missachtet. Sie müssen nun die Folgen ihres verbotenen Handelns tragen. Ähnlich wie in Deutschland wird neben den USA auch in Dänemark, Italien und Kanada vorgegangen.

Die Schäden, die die Musikwirtschaft durch illegale Internetangebote erleidet, sind immens. Im Jahr 2003 wurden gut 600 Millionen Titel alleine in Deutschland von illegalen Angeboten heruntergeladen. Downloader geben wegen der Nutzung illegaler Angebote wesentlich weniger Geld für Musik aus. Diese Schäden führen nicht nur zu Entlassungen in der Branche, sondern bedrohen vor allem die Förderung neuer Musik: Sinkende Musikumsätze gefährden die Möglichkeit der Musikfirmen, in neue Talente zu investieren, und beschränken so die Vielfalt der Musikkultur.

74% der Deutschen wissen, so eine Studie der GfK, dass Musikangebote in "Tauschbörsen" praktisch immer illegal sind. Das liegt vor allem an der umfangreichen Informationskampagne, die die Phonoverbände im letzten Jahr durchgeführt haben. Rund 1.300 große Unternehmen und mehrere hundert Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen wurden angeschrieben und auf Urheberrechtsverletzungen in "Tauschbörsen" und die Risiken für die IT-Sicherheit hingewiesen. Mehr als 30.000 illegale Anbieter haben Instant Messages (ähnlich e-mails) erhalten und wurden damit vor der Benutzung der Tauschbörsen gewarnt.

"Wer Musik aus dem Internet beziehen will, der kann inzwischen auch in Deutschland jede Menge legale Musikdienste nutzen", erklärt Gerd Gebhardt. Neben den Angeboten von T-Online, OD2 und anderen wurde im März auch PhonoLine gestartet, eine technische Plattform der deutschen Musikwirtschaft in Kooperation mit T-Com. "An legalen, komfortablen, umfangreichen und sicheren Diensten ist also kein Mangel." Die Webseite www.pro-musicorg.de gibt jede Menge Informationen und Hintergründe über legale Musikangebote im Internet.

Das Vorgehen wird auch von weiteren Verbänden der Musikwirtschaft und anderen Rechteinhabern sowie von deutschen Künstlern unterstützt.

Quelle und Kontaktadresse:
IFPI - International Federation of the Phonographic Industry, Deutsche Landesgruppe der IFPI e.V. Dr. Hartmut Spiesecke, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Oranienburger Str. 67-68, 10117 Berlin Telefon: 030/5900380, Telefax: 030/59003838

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