Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

Phoenix auf dem Prüfstand - Bundeskartellamt prüft die geplante VDZ-Empfehlung für Online-Bezahlverfahren im Micropayment Bereich

(Berlin) - Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat im Rahmen des Projektes Phoenix eine Vielzahl verschiedenster Verfahren zur Abrechnung von kostenpflichtigen Online Inhalten geprüft und beabsichtigt nun, seinen Mitgliedern insgesamt vier Anbieter zu empfehlen. Die Abgabe der Empfehlung bedarf jedoch noch der endgültigen Abstimmung mit dem Bundeskartellamt. Hierzu werden seit Anfang Februar Gespräche mit dem Kartellamt geführt.

Nach den Plänen vieler Verlage sollen Internet-Inhalte wie im Print-Geschäft in Zukunft neben der Finanzierung über Werbung als weitere Erlösquelle die Finanzierung über kostenpflichtige Inhalte ermöglichen. Ansonsten bleibt vielen Verlagen mangels ausreichender Einnahmequellen nur die Reduzierung oder Einstellung ihrer Internetangebote. Folge wäre eine drastische Einschränkung des jetzt umfangreichen Informationsangebotes im Netz. Tatsächlich mussten bereits einzelne Verlage ihr Angebot einstellen oder erheblich reduzieren. Das Nachsehen haben User und Verlage gleichermaßen.

Die hohe Intransparenz bei den Bezahlverfahren und die vielen unterschiedlichen Anbieter auf dem Markt haben bisher die Durchsetzung eines oder mehrerer Bezahlverfahren als Standard verhindert. Ohne eine Empfehlung für einzelne Anbieter ist es künftig nicht zu erwarten, dass sich ein oder mehrere Verfahren als Standard etablieren werden, denn selbst in den im Online Geschäft weiterentwickelten USA gibt es keine einheitliche Lösung. Solange entsprechende Standards fehlen, wird sich das Geschäft mit kostenpflichtigen Inhalten nicht entwickeln. Gerade im Bereich der Micropayments gilt, dass eine Branche einheitliche Bezahlverfahren benötigt, um einen sinnvollen Geschäftsverkehr mit den Kunden überhaupt aufbauen zu können.

Mit der Etablierung von Standards würde den Online Usern ein einfacher und sicherer Weg für die Bezahlung von Kleinstbeträgen für Inhalte auf den Websites der VDZ-Mitglieder geboten. Sie müssten sich nur einmal bei den empfohlenen Anbietern registrieren und könnten dann bei allen Verlagen, die sich der Empfehlung anschließen, bezahlpflichtige Inhalte beziehen. Dies erleichtert den Usern den Wechsel zwischen den einzelnen Anbietern, da sie nicht durch verschiedene Bezahlverfahren und mehrfache Registrierung abgeschreckt werden. Den Verlagen ermöglicht er einen Wettbewerb um die User, höhere Transparenz und Investitionssicherheit. Dies kommt besonders kleineren Verlagen zugute.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) Haus der Presse, Markgrafenstr.15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298103

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