Pharmawerbung / Pfizer lenkt ein / Umstrittene Anzeigenkampagne wird nicht fortgesetzt
(Berlin) - Der Pharmahersteller Pfizer hat sich dazu verpflichtet, seine umstrittene Kampagne für den Cholesterinsenker Sortis zu stoppen. Gegenüber der Wettbewerbszentrale gab Pfizer eine rechtlich verbindliche Unterlassungserklärung ab. Darin sagt das Unternehmen zu, nicht weiter die beanstandeten Anzeigen zu schalten, in denen für eine vollständige Erstattung des Arzneimittels durch die Krankenkassen geworben wird. Der vzbv begrüßte das Einlenken des Unternehmens: "Der Streit um Arzneimittelpreise darf nicht über die Ängste der Patienten geführt werden", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.
Pfizer hatte sich in den vergangenen Wochen mit ganzseitigen Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen gegen neue Festbeträge für einen Cholesterin-Senker des Pharmaproduzenten gewehrt. In den Anzeigen hieß es, Kassenpatienten werde "der Zugang zum besten Cholesterin-Senker erschwert". Die Gesundheit der betroffenen 1,5 Millionen Patienten werde dadurch gefährdet. Der von Pfizer hergestellte Cholesterin-Senker Sortis wurde in den Anzeigen und auf einer Internetplattform der Firma namentlich genannt und als besonders wirksam und nebenwirkungsarm beschrieben.
Auch der vzbv hatte Pfizer abgemahnt, weil eine derartige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Tagespresse nicht zulässig ist. Die Firma hatte damit gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen. Die gesetzliche Werbebeschränkung für verschreibungspflichtige Arzneimittel soll sicherstellen, dass Medikamente allein nach dem therapeutischen Nutzen und nicht nach der Höhe des Werbeetats verschrieben werden.
Streit um Festbetragsregeln: Der Hintergrund
Hintergrund der Anzeigenaktion von Pfizer ist eine Regelung im Rahmen der Gesundheitsreform. So erstatten die Krankenkassen ab 2005 bei bestimmten patentgeschützten Arzneimitteln nur noch Festbeträge. Damit sollen die gerade bei Arzneimitteln stark steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gesenkt werden. Diese Regelung richtet sich vor allem gegen die kostentreibende Wirkung sogenannter Scheininnovationen: Als Scheininnovationen bezeichnet man Arzneimittel, die von ihren Wirkstoffen bereits vorhandenen und bewährten Medikamenten gleichen, die aber als medizinische Neuerung zu höheren Preisen in den Markt gedrückt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin
Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218