Pressemitteilung | k.A.

Pflegeversicherung: Regierung verspielt Chance einer grundlegenden Reform

(Bonn) - Zu den am 22. Oktober bekannt gewordenen Überlegungen der Bundesregierung zur Reform der Pflegeversicherung und zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 erklärt das IWG Bonn:

Die von der Bundesregierung derzeit erwogenen Änderungen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung (vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 22.10.2003) werden den Herausforderungen nicht gerecht. Die Regierung verspielt damit die wahrscheinlich letzte Chance, wenigstens bei der Pflegeversicherung einen notwendigen Systemwechsel vorzunehmen und in einem vom demographischen Wandel besonders betroffenen Bereich die Weichen hin zu privater kapitalgedeckter Vorsorge und zu einer gerechten Lastenverteilung zwischen den Generationen herzustellen. Zudem lassen die Pläne nicht einmal den Versuch erkennen, der absehbaren Beitragsexplosion in der sozialen Pflegeversicherung vorzubeugen.

Zwar enthalten die Regierungsvorschläge richtige Elemente. Dazu gehören die Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung (ab 2007), die Stärkung der ambulanten Pflege, die bessere Berücksichtigung der Belange Demenzkranker und die Erprobung personenbezogener Budgets in der professionellen Pflege. Insgesamt dienen die geplanten Maßnahmen jedoch vor allem dazu, die bestehende umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung zu konservieren. Dabei bleibt der Zeithorizont der Regierung auf die kommenden Jahre beschränkt.

Schon heute decken die laufenden Beitragseinnahmen die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung nicht mehr. Die noch vorhandene Kapitalreserve (etwa 5 Milliarden Euro) ist in wenigen Jahren aufgezehrt. Auch ohne die vorgesehenen Leistungsverbesserungen wären Beitragserhöhungen spätestens 2008 unausweichlich. Um die schon vorhandene und stetig wachsende Deckungslücke kurzfristig zu schließen, möchte sich die Regierung offenbar eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts von 2001 zunutze machen, wonach Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder erziehen, spätestens ab dem 1. Januar 2005 niedrigere Beiträge als Kinderlose zahlen müssen. Sie beabsichtigt, einkommensabhängige Beitragszuschläge für Kinderlose, aber auch für Eltern, deren Kinder den Haushalt verlassen haben, einzuführen.

Im Gespräch sind Beitragszuschläge von durchschnittlich 2 Euro monatlich. Dies würde bei einer - unter Gerechtigkeitsaspekten problematischen - vollen Einbeziehung der Eltern erwachsener Kindern ein zusätzliches Beitragsaufkommen von rund 1 Milliarde Euro jährlich ergeben, was umgerechnet auf alle Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung etwa 0,1 Beitragssatzpunkten entspräche. Mittelfristig könnte dieses Mehraufkommen allerdings durch eine noch stärkere Abwanderung gut verdienender Kinderloser in die private Pflegeversicherung gemindert werden. In jedem Fall aber wird trotz dieser Mehreinnahmen spätestens ab 2008 der jetzige Beitragssatz von 1,7 Prozent nicht mehr ausreichen.

Nach Vorausberechnungen des IWG Bonn steigt der erforderliche Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung bis 2010 auf 2 Prozent, bis 2030 auf fast 3 Prozent und bis 2050 auf knapp 4 Prozent, wenn lediglich das heutige Leistungsniveau im Realwert gesichert werden soll. Die bisherigen Überlegungen der Bundesregierung sehen keine Schritte vor, dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Sie bleiben damit noch hinter den Empfehlungen der "Rürup-Kommission" zurück, die entsprechend den Vorgaben des Bundessozialministeriums nur darauf ausgerichtet waren, die bestehende soziale Pflegeversicherung zu stabilisieren.

Notwendig wäre dagegen jetzt rasches und entschlossenes Handeln, das sich an langfristigen Perspektiven orientiert. Bei der Pflegeversicherung bietet sich derzeit - noch - die Chance einer grundlegenden Strukturreform. Hierzu hat des IWG BONN erst vor wenigen Tagen eigene Vorschläge vorgestellt, die den schrittweisen Übergang zu einer teilweisen oder vollen privaten kapitalgedeckten Pflege-Pflichtversicherung für alle beinhalten.

Angesichts der absehbaren Alterung der Bevölkerung und des damit zu erwartenden starken Anstiegs der Pflegezahlen ist das Zeitfenster zur Umsetzung solcher Reformen jedoch eng. Ein Hinauszögern der notwendigen Entscheidungen - etwa bis 2010 - hätte zur Folge, dass die Politik nur noch den wachsenden Mangel verwalten könnte. Vor allem jüngere Jahrgänge müssten dann trotz steigender Beiträge damit rechnen, später selbst nicht mehr ausreichend gegen das Pflegerisiko abgesichert zu sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Institut für Wirtschaft und Gesellschaft Bonn e.V. (IWG) Ahrstr. 45, 53175 Bonn Telefon: 0228/9379860, Telefax: 0228/375869

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