Pflegeverbände: Versorgung Kranker nicht gewährleistet
(Hamburg) - Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Privaten Pflegeverbände bpa, VDAB und bad werden die Verhandlungen über die Häusliche Krankenpflege mit den Krankenkassen vorerst nicht fortführen. Sie beklagen, dass der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit den Richtlinien zur Häuslichen Krankenpflege einen unzureichenden Leistungskatalog verabschiedet habe, der die Versorgung kranker Menschen nicht gewährleiste.
So fehlten darin Leistungen für psychisch kranke Menschen völlig, die häusliche Kinderkrankenpflege werde nicht ausreichend berücksichtigt. Andere Leistungen wie Blutzucker- und Blutdruckkontrollen könnten nur noch unter massiven Einschränkungen und für einen kurzen Zeitraum verordnet werden.
Die Pflegeverbände kritisieren insbesondere, dass die vorbeugende Pflege völlig ungenügend geregelt sei. Ärzte könnten Leistungen, die helfen sollen schwerwiegende Folgeerkrankungen wie Druckgeschwüre, Lungenentzündung und Thrombosen zu vermeiden, nicht gesondert verordnet. Nach Ansicht der Krankenkassen sollen die Pflegedienste diese Maßnahmen im Rahmen anderer verordneter Leistungen "miterbringen". Zum Beispiel im Rahmen einer täglichen Insulin-Injektion. Vergütet werden soll das mit einer Pauschale, die den Aufwand völlig unberücksichtigt lasse.
Mit Besorgnis sehen die Pflegeverbände, dass sich die ohnehin schon problematische Situation in der Häuslichen Krankenpflege zuspitzt. Die unzulänglichen Richtlinien führten zu erheblichen Versorgungslücken. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen muss bereits erste Nachbesserungen in den Bereichen psychisch kranke Menschen und Kinderkrankenpflege vornehmen. Da die Defizite der Richtlinien nicht mit der Bundesrahmenempfehlung beseitigt werden können, haben die Pflegeverbände den Gesetzgeber aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Verhandlungspartner der Bundesrahmenempfehlung die Leistungsinhalte der Häuslichen Krankenpflege definieren.
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