Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

Pflegestammtisch zum Bayerischen Pflegequalitätsgesetz / Höhere Qualitätsstandards auch refinanzieren

(Essen) - Am 2. April fand in München der von Claus Fussek initiierte 64. Pflegestammtisch statt. Rund 100 Teilnehmer im Löwenbräukeller wollten wissen, wie sich Vertreter der Bayerischen Staatsregierung, Mitglieder des Bayerischen Landtags sowie Vertreter der Leistungserbringer und Verbraucher zum Thema „Was bringt das neue Bayerische Heimgesetz?“ positionieren. Das Resümee seitens der Politik lautete: Mit dem „Pflegequalitätsgesetz“ ist Bayern auf dem richtigen Weg zur Stärkung von Verbraucherschutz, Transparenz und Qualitätssicherung. Darüber hinaus wurde der Anspruch der Landespolitik deutlich, das bundesweit beste Heimgesetz auf den Weg zu bringen.

Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) und Gastredner beim Pflegestammtisch, warnte vor einem Wettbewerb der Länder um das beste Heimgesetz. „Das neue Bayerische Heimgesetz schreibt sich trotz seiner originär rein ordnungsrechtlichen Funktion auf die Fahne, auch die Qualität zu regeln“, so Baumann. Qualität sollte jedoch weiterhin durch ein einheitliches Bundesrecht, sprich: durch das SGB XI in allen Ländern gleich gesichert sein. „Bundesweit zahlen alle Versicherten den gleichen Beitrag in den Pflegeversicherungstopf, erhalten daraus die gleichen Zuzahlungen und sollten somit auch bundesweit das gleiche Recht auf eine qualitativ hochwertige Pflege haben.“ Aufgrund der föderalen Ausgestaltung der Heimgesetzgebung sollte die Politik allein durch bundesgesetzliche Regelungen gleichwertige Qualitätsstandards in allen Ländern durchsetzen, appellierte Baumann. Die Qualität der Pflege dürfe nicht von Bundesland zu Bundesland variieren.

Thematisiert wurde auch, dass die Bayerischen Heimaufsichten zukünftig zusätzlich die „Lebensqualität“ und „Beziehungsqualität“ der Bewohner in den Einrichtungen überprüfen sollen. „Die Erfüllung solcher Kriterien kann allerdings nur durch mehr persönliche Zuwendung gelingen, die wiederum maßgeblich von den zeitlichen Ressourcen der Pflegekräfte und somit von einer besseren personellen Ausstattung abhängt“, so Baumann. Sollen diese Kriterien Standard werden, müssten die Kostenträger auch entsprechend mehr personelle Kapazitäten refinanzieren. „Wer mehr Qualität fordert, muss auch die Frage beantworten: Was darf das Mehr an Qualität kosten?“ Folglich müsste man dem System Qualitätssicherung und –entwicklung noch das Kriterium der „Finanzierungsqualität“ hinzufügen, betonte Baumann.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Nicole Meermann, Pressereferentin Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

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