Pressemitteilung | (ABVP) Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. - Bundesgeschäftsstelle

Pflegequalitätssicherungsgesetz: Was sind die Auswirkungen?

(Hannover) - In einer Informationsveranstaltung am 10. Juli 2001 informierte der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) mehr als 50 Inhaber von Pflegediensten und leitende Pflegekräfte über die aus dem Entwurf des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes resultierenden Rechte und Pflichten der Pflegedienste.

Voraussichtlich am 1. Januar 2002 wird das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) in Kraft treten. Dieser Gesetzentwurf enthält eine Reihe neuer Vorschriften zur Sicherung der Qualität in der Pflege. Neu wird zum Beispiel sein, dass die Zulassung eines Pflegedienstes an ein internes Qualitätsmanagement gebunden ist. Neu ist auch, dass die Pflegeeinrichtungen regelmäßig Leistungs- und Qualitätsnachweise erbringen müssen, ausgestellt durch anerkannte unabhängige Sachverständige.

“Wir sind sicher, dass die allermeisten Pflegedienste die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wirksam werdenden Qualitätsanforderungen bereits jetzt erfüllen”, so Ekkehardt Mittelstaedt, Hauptgeschäftsführer des ABVP. “Für die Pflegedienste steht das Wohl ihrer Patienten im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Es geht nun darum, das, was man immer schon praktiziert hat, in einem Qualitätsmanagementkonzept zusammenzufassen und zu dokumentieren.”

Nicht neu, sondern ungeklärt hinsichtlich der Finanzierung ist der enorme zusätzliche bürokratische Aufwand, den der Entwurf von den Pflegediensten verlange. Dieser bürokratische Aufwand sei nur mit einer entsprechend höheren Vergütung zu leisten. Heiner Schülke, Sprecher des ABVP-Vorstandes: “Qualität und Vergütung stehen in einem untrennbaren Zusammenhang miteinander.”

Hinsichtlich der Kontrolle der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagement setzt der ABVP auf ein Konzept, das von Fachpflegern in Zusammenarbeit mit Hausärzten und Patientenvertretern erarbeitet wurde. Er empfiehlt seinen Mitgliedern daher eine externe Qualitätsprüfung durch das Institut für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen gGmbH (IQ). Nach dem aktuellen Stand der Diskussion ist zu erwarten, dass die Prüfungen durch das IQ als externe Leistungs- und Qualitätsnachweise anerkannt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. Roscherstr. 13 A 30161 Hannover Telefon: 0511/338980 Telefax: 0511/3389898

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: