Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern beenden Vertrag mit den Ersatzkassen

(Berlin) - Die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Vereinigung der privaten Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern erklären die Verträge mit den Ersatzkassen zum 01.09.2002 für beendet. Bereits 1997 haben die Ersatzkassen die bestehenden Verträge im Bereich Krankenversicherung ihrerseits gekündigt. Die Versicherten werden durch Pflegedienste trotzdem weiter versorgt.

Eine qualitätsgerechte ambulante Versorgung kranker Menschen kann durch die Pflegedienste und Sozialstationen nur gewährleistet werden, wenn die Behandlungspflege leistungsgerecht vergütet wird. Die letzten Angebote der Ersatzkassen lagen in den für die Pflegediensten entscheidenden Leistungsbereichen um bis zu 50 Prozent unter den derzeitigen Preisen.

„Die Pflegedienste und Sozialstationen haben sich unter diesen Bedingungen für eine Beendigung des Vertragsverhältnisses mit den Ersatzkassen ausgesprochen", so Dieter Eichler, Sprecher der Vereinigung der privaten Pflegedienste in MV. „damit ziehen wir für die Pflegedienste und Sozialstationen in Mecklenburg-Vorpommern die Notbremse, um dem permanenten Abwärtstrend in den Preisverhandlungen mit den Krankenkassen ein Ende zu setzen.“

„Es ist bundesweit das erste Mal, dass Pflegedienste und Sozialstationen einen Vertrag mit Krankenkassen für beendet erklären müssen“ so Gerald Schulte, Vorsitzender der Liga der Spitzenverbände der Wohlfahrtsverbände, der diese Entwicklung bedauert. Er weist aber darauf hin: „Die Versicherten der Ersatzkassen werden selbstverständlich durch die Pflegedienste und Sozialstation weiter versorgt. Pflegeversicherungsleistungen sind hiervon nicht betroffen.“


Hintergrund:
Bereits 1997 haben die Ersatzkassenverbände die Verträge mit den Leistungserbringern gekündigt. Seitdem haben die Verbände der Pflegedienste mit den Ersatzkassen um neue Verträge gerungen. Anfang 2001 gelang es endlich das Vertragswerk unterschriftsreif zu bekommen – bis auf die Vergütungsvereinbarung.

Die nunmehr seit drei Jahren gemeinsam mit den Ersatzkassen geführten Vergütungsverhandlungen sind jetzt gescheitert. Selbst eine angebotene Schlichtung wurde seitens der Ersatzkassen nicht angenommen.

Die Versicherten werden durch die Pflegedienste und Sozialstationen trotzdem weiter versorgt. In diesem Fall greift eine Besonderheit im Krankenversicherungsrecht. Können die Ersatzkassen ihren Versicherten eine unaufschiebbare Leistung - wie die häusliche Krankenpflege - durch Pflegedienste oder Sozialstationen nicht sicherstellen, erhalten die Versicherten die entstandenen Kosten erstattet. Dieser Besonderheit greift hier, da es vorläufig keine entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen mehr gibt.

Auf die Versicherten werden dadurch keine höheren Aufwendungen im Bereich Krankenversicherung zukommen, auch wenn einige Ersatzkassen diese Falschinformation an die Versicherten weitergeben.

Pflegeversicherungsleistungen sind hiervon nicht betroffen, da es sich um ein anderes Leistungsrecht handelt. Hier bleiben die Verträge mit den Pflegekassen der Ersatzkassen selbstverständlich bestehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.(bpa), Bundesgeschäftsstelle Hannoversche Str. 19 10115 Berlin Telefon: 030/308 788 60 Telefax: 030/308 788 89

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