Pflegeberufegesetz: Wahlrecht behindert Ausbildungsplanung
(Berlin) Ab 2020 können Pflegeschüler/innen für ihre praktische Ausbildung unter anderem eine Ver-tiefung in der Langzeitpflege und der Kinderkrankenpflege wählen. Der Vertiefungseinsatz wird vor Ausbildungsbeginn mit dem Träger der praktischen Ausbildung vereinbart. Damit ist ein Wahlrecht verknüpft, nach dem diese Auszubildenden gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres den regulären generalistischen Ausbildungsweg verlassen und sich für einen spezialisierten Abschluss in der Alten- bzw. Kinderkrankenpflege entscheiden können. Der Träger der praktischen Ausbildung muss sicherstellen, dass die gewählte Ausbildung auch durchgeführt werden kann.
Allerdings verfügen die Pflegeschulen weder über die personelle noch über die finanzielle und sächliche Ausstattung, um solche speziellen Ausbildungsgänge zusätzlich und auf Zuruf durchführen zu können. Zudem lehnt ein Großteil der Schulen die beiden Sonderausbildungen aus fachlichen und pädagogischen Gründen ab. Insbesondere die Durchführung der Altenpflegeausbildung ist aus berufsethischen Gründen problematisch, seit der Gesetzgeber hier eine Absenkung des Kompetenzniveaus vorgenommen hat.
An Pflegeschulen und -einrichtungen laufen jetzt die Bewerbungsverfahren für die neue Pflegeausbildung an und damit auch die konkreten Planungen für das mögliche Angebot an Vertiefungseinsätzen. Weil viele Schulen keine spezialisierte Ausbildung anbieten können und wollen, haben Träger der praktischen Ausbildung Probleme, ihren Auszubildenden einen entsprechenden Schulplatz zusichern zu können, falls diese nach zwei Jahren ihr Wahlrecht ausüben möchten.
In diesem Zusammenhang erreichen den BLGS alarmierende Meldungen: Manche Träger diskutieren derzeit, Ausbildungsinteressierten keine Vertiefungseinsätze in der Langzeitpflege mehr anzubieten, obwohl dies von beiden Seiten dringend gewünscht und geboten wäre. Denn so lassen sich die oben genannten Probleme und gegebenenfalls damit einhergehende Haftungsansprüche vermeiden.
Umgekehrt wollen manche Ausbildungsträger ihre pädiatrischen Stationen ausschließlich für Vertiefungseinsätze im Rahmen von Kinderkrankenpflegeabschlüssen reservieren. Damit könnten insgesamt Ausbildungsplätze verlorengehen, weil dann die Kapazitäten für die vom PflBG geforderten Pflichteinsätze überproportional sinken.
"Wir hoffen nicht, dass sich Pflegeeinrichtungen aus Angst vor haftungsrechtlichen Konsequenzen nur noch eingeschränkt an der Ausbildung beteiligen und sehen diesbezüglich im Moment auch noch keinen allgemeinen Trend.", so Bundesvorsitzender Carsten Drude in Berlin. "Eines zeigt sich aber auch hier wieder deutlich: Gerade durch die hartnäckige Verweigerung einer konsequent generalistischen Ausbildung und die Einführung teils absurder Sonderregelungen hat der Gesetzgeber den Ausbildungsverantwortlichen vermeidbare gravierende Probleme aufgebürdet."
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