Pflege-Strafsteuer für Kinderlose korrigieren: Geistig behinderte Menschen zahlen 0,25 Prozent mehr Beitrag
(Bonn) - Der Präsident des Sozialverband VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, forderte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf, das Gesetz über die Mehrbelastung von Kinderlosen bei der Pflege zu korrigieren. "Es handelt sich um eine Strafsteuer für Kinderlose, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können."
Wenn in diesen Tagen geistig behinderte Menschen von den Rentenversicherungsträgern die Mitteilung erhielten, dass sie 0,25 Prozent mehr Beiträge zur Pflegeversicherung abgezogen erhalten, obwohl sie aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen sollen, so könne dies nicht gerecht sein, sagte Hirrlinger. Die Politik müsse bei ihren Gesetzen realistische Gesichtspunkte zugrunde legen. Nur so ließe sich verhindern, dass Teile davon durch gerichtliche Entscheidungen korrigiert werden müssten, erklärte Hirrlinger.
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