Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Pflege-Prüfverordnung abgelehnt - desrat befürchtet negative Auswirkungen auf Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen

(Berlin) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 30. September die Pflege-Prüfverordnung mit den Stimmen der Unionsmehrheit abgelehnt. Diese Rechtsverordnung nach § 118 SGB XI (Pflegeversicherungsrecht) sollte insbesondere Regelungen zu Leistungs- und Qualitätsnachweisen und Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen treffen. Der bpa begrüßt insgesamt die Ablehnung durch den Bundesrat, weil der vorliegende Entwurf teilweise existenzgefährdenden Charakter für die Pflegeeinrichtungen hatte und durch unnötige bürokratische Anforderungen die zur Verfügung stehende Zeit für die Pflegebedürftigen erheblich schmälert. Dieses ist im Vorfeld seitens des bpa deutlich kritisiert und mit konstruktiven Änderungsvorschlägen versehen worden. So enthält die Pflege-Prüfverordnung in Form einer “Prüfhilfe“ viele so genannte k.o.-Fragen, die alle zu 100 Prozent von jedem Pflegedienst und jedem Pflegeheim zu beantworten sind. Kann die Einrichtung dies nicht nachweisen, erhält sie keinen Leistungs- und Qualitätsnachweis (LQN) und damit z.B. keine Vergütungsvereinbarung. Zudem waren in der fast 200 Seiten starken Prüfverordnung zahlreiche unklare Formulierungen sowie fachlich unkorrekte Antwortkriterien aufgenommen, die eine eindeutige Beantwortung nicht sichergestellt haben. Gerade bei den weit reichenden Konsequenzen, die sich daraus für die Pflegeeinrichtungen ergeben können, ist ein Höchstmaß an Klarheit und Rechtssicherheit erforderlich, die in der vorliegenden Fassung nicht gegeben sind. Genau diese Kritik hatten sowohl der Gesundheits- als auch der Ausschuss für Familie und Senioren des Bundesrates aufgegriffen, allerdings nur einige Nachbesserungen gefordert. Der Bundesrat hat es vor diesem Hintergrund aber für notwendig erachtet, die Verordnung insgesamt abzulehnen.

Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa: “Die Ablehnung der Pflege-Prüfverordnung durch den Bundesrat ist konsequent und richtig. Der bpa unterstützt den Bundesrat in seiner klaren Entscheidung, Konsequenzen aus der Kritik zu ziehen. Jetzt ist eine zügige Überarbeitung mit eindeutigen Regelungen erforderlich.³ Eine weitere, nicht von der Hand zu weisende Befürchtung hat bei der Entscheidung des Bundesrates eine nicht unerhebliche Rolle gespielt: Die Einführung einer regelmäßigen Qualitätspflichtprüfung für jede Pflegeeinrichtung verbunden mit einer zusätzlichen Qualitätsprüfung für mindestens 20 Prozent der Einrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) führt zu erheblichen Doppelprüfungen, die letzten Endes zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Deswegen fordern einige Bundesländer, dass es bei der vorgesehenen Prüfmenge auf keinen Fall zu Verzögerungen bei der Einstufung von Pflegebedürftigen durch den MDK kommen dürfe. “Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf³ so Bernd Tews abschließend. “Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen dürfen nicht die Leid Tragenden sein.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.(bpa), Bundesgeschäftsstelle Hannoversche Str. 19 10115 Berlin Telefon: 030/308 788 60 Telefax: 030/308 788 89

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