Pressemitteilung | Industrieverband Agrar e.V. (IVA)

Pflanzenschutzmittel: Übergang zur Indikationszulassung soll reibungslos verlaufen

(Frankfurt) - Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln haben dem Handel detaillierte Produktlisten zur Verfügung gestellt, die zu einem reibungslosen Übergang beitragen sollen, wenn am 01. Juli 2001 die Indikationszulassung in Kraft tritt. Pflanzenschutzmittel dürfen dann nur noch entsprechend den von der Biologischen Bundesanstalt festgesetzten Anwendungsgebieten und Anwendungsbestimmungen eingesetzt werden. Und es dürfen nur noch solche Produkte gehandelt und eingeführt werden, bei denen diese Bestimmungen auf dem Etikett bzw. in der Gebrauchsanleitung klar erkennbar sind.

Beim Großteil der Mittel ist es gelungen, in der dreijährigen Übergangszeit seit der Verabschiedung des neuen Pflanzenschutzgesetzes neue Zulassungsbescheide zu erhalten und die Ware mit aktuellen Gebrauchsanleitungen zu versehen. Die Orientierungshilfen der Industrie betreffen Restbestände, die nach den alten Zulassungsbedingungen auf den Markt gebracht wurden und nun noch beim Handel oder in landwirtschaftlichen Betrieben lagern.

Diese Produkte lassen sich im Wesentlichen in drei Gruppen einteilen. Die kleinste davon betrifft Mittel, deren Zulassung von der Industrie nicht mehr erneuert wurde. Über diese Produkte ist der Handel frühzeitig informiert worden. Für sie ist mit dem 01. Juli endgültig Schluss. Wer sie noch handelt oder einsetzt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Der größte Teil der in den Orientierungshilfen gelisteten Produkte sind Pflanzenschutzmittel, für die eine Indikationszulassung vorliegt, die aber noch in alter Verpackung in den Lägern des Handels stehen. Die auf der Gebrauchsanleitung angegebenen Indikationen wurden meist beibehalten; allerdings fehlt dort der entscheidende Hinweis, dass darüber hinaus gehende Anwendungen nicht mehr erlaubt sind.

Für diese Produkte bietet die Industrie Sticker an, die fest mit der Verpackung verbunden sein müssen und nicht ablösbar sein dürfen. Die Sticker fordern dazu auf, die Gebrauchsanleitung genau zu lesen und einzuhalten.

Als dritte Gruppe sind in den Orientierungshilfen Pflanzenschutzmittel aufgeführt, für die eine Indikationszulassung beantragt wurde, der Bescheid aber noch auf sich warten lässt. Diese Mittel dürfen erst wieder gehandelt und eingesetzt werden, wenn die Anschlusszulassung vorliegt. Sie benötigen dann ebenso eine zusätzliche Kennzeichnung wie die Produkte der zweiten Gruppe.

Natürlich lagern solche Produkte auch auf den Höfen. Damit die Landwirte die neuen Anwendungsbestimmungen kennen lernen, werden die Orientierungshilfen nicht nur dem Handel, sondern auch den Pflanzenschutzdiensten zur Verfügung gestellt. Sie haben sich bereit erklärt, in Pflanzenschutz-Hinweisen und Warndiensten die Landwirte entsprechend zu beraten.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrieverband Agrar e.V. Karlstr. 19-21 60329 Frankfurt Telefon: 069/25561281 Telefax: 069/236702

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