Pfandpflicht bei Getränken: Beschwerden über unlauteren Wettbewerb häufen sich
(Bad Homburg) - Bei der Wettbewerbszentrale häufen sich die Beschwerden zur Nichtbeachtung der Vorschriften der Verpackungsverordnung zur Pfanderhebung beim Vertrieb von Getränken in Einwegverpackungen. Diese Beschwerden betreffen sowohl die Industrie- als auch die Handelsseite.
So hat die Wettbewerbszentrale Klage erhoben gegen die Humana Milchunion eG, 48351 Everswinkel, über die das Landgericht Münster am 12.01.2006 verhandeln wird (Aktenzeichen 24 O 154/05). In diesem Verfahren beanstandet die Wettbewerbszentrale, dass Humana pfandpflichtige Getränke ohne Pfanderhebung vertreibt, ohne dass gleichzeitig eine Beteiligung an einem Entsorgungssystem gemäß § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung besteht. Die Pfandpflicht gilt für sämtliche Vertriebsstufen und damit auch für den Vertrieb durch den Hersteller. Seine verpackungsrechtlichen Pflichten kann der Hersteller zum einen durch Pfanderhebung, aber auch dadurch erfüllen, dass er sich für die pfandpflichtigen Produkte an einem vom Gesetzgeber vorgesehenen Entsorgungssystem beteiligt. Geschieht dies nicht, verschafft sich das Unternehmen enorme Kostenvorteile zu Lasten der gesetzestreuen Konkurrenz. Dies kann im Interesse einer Gleichheit im Wettbewerb nicht hingenommen werden, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale.
Auch Handelsbetriebe (Kioske, kleinere Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte) aus dem Kölner Raum erhalten dieser Tage Post mit einer Unterlassungsaufforderung durch die Wettbewerbszentrale. Vorangegangen waren Überprüfungen vor Ort, bei denen festgestellt wurde, dass beim Verkauf pfandpflichtiger Produkte die Pflicht zur Pfanderhebung ignoriert wurde. Diese gesetzwidrige Praxis bringt bedeutende Kostenvorteile im Handling, so Schönheit weiter. Die Wirtschaft hat ein grundlegendes Interesse daran, dass sich nicht einzelne Wettbewerber durch Nichteinhaltung bestehender Absatzregeln Vorteile verschaffen. Als Institution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb setzen wir dies durch, so die abschließende Bewertung von Schönheit zu den Rechtsverfolgungsaktivitäten der Wettbewerbszentrale.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt am Main
Pressestelle
Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg
Telefon: (06172) 12150, Telefax: (06172) 84422
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