Personalie: Wechsel im Vorstand des Spitzenverbands der Berufsgenossenschaften / Hans-Joachim Wolff wird Vorsitzender der Arbeitgeberseite
(Sankt Augustin) - Zum 1. Juli 2004 tritt Dr. Hans-Joachim Wolff den Arbeitgebervorsitz im Vorstand des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) an. Er übernimmt das Amt von Herbert Kleinherne, der nach 13 Jahren an der Spitze des Verbandes aus Altersgründen zurücktritt. Vorstandsvorsitzender auf Arbeitnehmerseite bleibt weiterhin Klaus Hinne. Die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung und deren Vorstand ist paritätisch mit Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmervertretern besetzt.
Mit Hans-Joachim Wolff übernimmt ein erfahrener Praktiker aus der Bauwirtschaft und langjähriges Gremienmitglied der Berufsgenossenschaften den Vorstandsvorsitz des Hauptverbands. Seine beruflichen Stationen umfassten unter anderem Tätigkeiten als Vorsitzender des Vorstandes der Dyckerhoff & Widmann AG sowie der mit Dywidag vereinigten WALTER BAU-AG. Neben seiner Karriere war Wolff fast zwanzig Jahre in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften aktiv, seit 1998 führt Wolff den Vorstand der Tiefbau-Berufsgenossenschaft auf Arbeitgeberseite. Daneben hatte Wolff Funktionen bei verschiedenen Verbänden der Bauindustrie inne.
Wolffs Vorgänger, Dipl. Berging. Herbert Kleinherne, hat für den Verband große Verdienste geleistet. Er trat das Amt 1991 mitten im Prozess der Deutschen Einheit an und führte den Verband erfolgreich durch diese Phase, in der die Berufsgenossenschaften die Verantwortung auch für die neuen Bundesländer übernahmen. Insgesamt hat der scheidende Vorstandsvorsitzende seit über 35 Jahren in verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung Ämter übernommen, er wurde unter anderem mit dem großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
Die Mitglieder in der Selbstverwaltung, d.h. auch der Vorstände der Berufsgenossenschaften sowie ihres Verbandes, arbeiten ehrenamtlich. Sie haben die Richtlinienkompetenz inne und legen die Politik des Versicherungsträgers fest.
Die soziale Selbstverwaltung "lebt" das Subsidiaritätsprinzip. So gewährleistet sie besonders in der gesetzlichen Unfallversicherung, dass branchenspezifische Belange auch durch Branchenexperten (aus den Unternehmen) wahrgenommen werden und Lösungen praxisnah ausfallen. Die Selbstverwaltung trägt Gewähr, dass es hier nicht zu einer bürokratischen Verselbstständigung und Überregulierung kommt.
Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Alte Heerstr. 111, 53754 Sankt Augustin
Telefon: 02241/23101, Telefax: 02241/2311333
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Keine Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte
- Häufige Hauterkrankungen bei Azubis / Vor allem junge Friseurinnen und Friseure betroffen
- Präventionskampagne Haut: Einmalhandschuhe an Frischetheken verbessern Hygiene nicht / Dauerndes Tragen von Handschuhen belastet Haut des Verkaufspersonals an Fleisch-, Wurst- und Käsetheken