Pressemitteilung | Verband der Privaten Bausparkassen e.V.

Personalie: Dr. Heidi Lambert-Lang neue Ombudsfrau

(Berlin) - Dr. Heidi Lambert-Lang ist die erste Frau, die im Finanzdienstleistungsgewerbe überregional die Position eines Ombudsmannes wahrnimmt. Sie war über 20 Jahre am BGH als Richterin tätig und gehörte dort dem 5. Zivilsenat an, der insbesondere für Grundstücksrecht zuständig ist.

Mit der Einrichtung des Ombudsverfahrens wollen die privatenBausparkassen ihren Kunden im Rahmen eines verbraucherpolitischen Gesamtkonzepts eine weitere Serviceleistung bieten. Jeder Bausparer einer privaten Bausparkasse hat das Recht, sich an sie zu wenden. Diese Möglichkeit ist in der Bausparbranche einmalig. Das Verfahren ist für den Bausparer kostenlos. Der Erfolg des Ombudsbüros wird durch die Unabhängigkeit der Ombudsfrau gewährleistet sein.

Der Ablauf des Verfahrens ist folgender:

Der Bausparer wendet sich mit seiner schriftlichen Beschwerde an die Kundenbeschwerdestelle beim Verband der Privaten Bausparkassen. Diese Stelle ist mit einem Juristen besetzt. Dort werden die Unterlagen geprüft und nötigenfalls um ergänzende Informationen nachgesucht. Bei Beschwerden, deren Zulässigkeit bejaht wird, wird die Stellungnahme der betroffenen Bausparkasse eingeholt. Hilft die Bausparkasse der Beschwerde nicht selbst ab, wird sie der Ombudsfrau zur Entscheidung vorgelegt. Diese erfolgt grundsätzlich in einem schriftlichen Verfahren und wird von der Ombudsfrau dem Beschwerdeführer mitgeteilt. Der Schlichterspruch ist für die Bausparkasse bindend, wenn der Wert des Streitgegenstandes 5.000 Euro nicht übersteigt. Diese Bindungswirkung gilt nicht für den Kunden. Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er sein Anliegen vor Gericht weiterverfolgen. Diese Möglichkeit hat die Bausparkasse nur jenseits eines Streitwertes von 5.000 Euro.

"Ein Schlichterspruch hat also fast Urteilskraft", so die Ombudsfrau, Frau Dr. Heidi Lambert-Lang.

Die Position des Kunden wird entscheidend gestärkt. Das Verfahren ist für ihn nicht nur kostenlos, sondern völlig unverbindlich, da er nicht an den Schlichterspruch gebunden ist. Ansprüche des Kunden verjähren während der Dauer des Verfahrens nicht. Frau Dr. Heidi Lambert-Lang betont insbesondere ihre Unabhängigkeit. "Als Schlichterin bin ich nicht Angehörige des Verbandes und keine Angestellte irgendeiner Bausparkasse, also unabhängig und neutral. Darauf können sich die Beschwerdeführer verlassen", so die neue Ombudsfrau abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Privaten Bausparkassen e. V. Klingelhöfer Str. 4 10785 Berlin Telefon: 030/590091500 Telefax: 030/590091501

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