Personalie Chemie-Arbeitgeber: Markus Scheib als Vorsitzender bestätigt / Bekenntnis zum Flächentarifvertrag
(Baden-Baden) - Die Chemie-Arbeitgeber in Baden-Württemberg stehen zum Flächentarifvertrag. Das betonte Markus Scheib, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Chemie Baden-Württemberg e.V. (agvChemie), auf der Mitgliederversammlung des Verbandes in Baden-Baden. Der Geschäftsführer der Mineralölraffinerie Oberrhein, Karlsruhe, wurde von den Mitgliedern als Vorsitzender bestätigt.
"Nur als starker Verband können wir eine erfolgreiche Tarifpolitik machen", so Scheib weiter. "Dazu brauchen wir einen funktionierenden Flächentarifvertrag!" Der agvChemie ist der Arbeitgeberverband der chemischen Industrie im Land. Er ist zuständig für die sozialpolitische Interessenvertretung der chemischen, pharmazeutischen und Lack-Industrie. Der Verband schließt für 240 Mitgliedsunternehmen (72.000 Beschäftigte) Tarifverträge mit der Chemie-Gewerkschaft ab.
Seit 2011 führt Markus Scheib den agvChemie als Vorsitzender. Seine zwei Stellvertreter sind Patrick Krauth, Deutsche Homöopathie-Union, Karlsruhe, und Edgar Vieth, Roche Diagnostics, Mannheim. Weitere Vorstandsmitglieder sind Peter Dettelmann, Evonik, Rheinfelden, Ursula Fuggis-Hahn, Boehringer Ingelheim Pharma, Biberach, Jürgen Haas, Geberit, Pfullendorf, Jürgen John, Michelin, Karlsruhe, Michael Lindner, Börlind, Calw, Dr. Michael Münzing, Münzing Chemie, Abstatt, sowie Thomas Mayer, Hauptgeschäftsführer des agvChemie.
Quelle und Kontaktadresse:
Chemie-Verbände Baden-Württemberg e.V.
Pressestelle
Markgrafenstr. 9, 76530 Baden-Baden
Telefon: (07221) 2113-0, Fax: (07221) 26675
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Chemische Industrie verleiht Auszeichnung "Dialog Schule - Chemie" an jugend-forscht-Organisatoren / Informieren, Mitmachen und Netzwerken: Chemie-Lehrerkongress für 250 Pädagogen
- Responsible Care Preis 2017: Kreislaufwirtschaft optimiert
- Industriestandort Baden-Württemberg: Chemische Industrie fordert sachgerechte und ausreichende Ausstattung der Genehmigungsbehörden / Umsetzung von Regulierung muss mit Kompetenz und Augenmaß erfolgen