Pressemitteilung | k.A.

Per Schnüffelstaat zur Leistungsbegrenzung

(Heppenheim) - DGVP lehnt Verpflichtung zur Meldung selbst verschuldeter Krankheiten ab Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) unterstützt nachdrücklich die Kritik der Ärzte an der Verpflichtung, Kranke zu melden, die ihr Leiden selbst verschuldet haben.

Im Entwurf der Reform der Pflegeversicherung findet sich die Regelung, dass die Patienten die Behandlung von Komplikationen nach medizinisch unnötigen Eingriffen wie Piercing oder Schönheitsoperationen teils selbst bezahlen müssen (Artikel 6: Änderungen des Fünften Sozialgesetzbuches, 15.c) Änderung von §294a).

Ärzte und Krankenhäuser sollen den gesetzlichen Kassen auch Daten übermitteln, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, «dass Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen oder durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme» zugezogen haben. Schönheits-OPs, Tattoos und Piercings sind als «Beispiel» für den letzten Punkt aufgeführt.

„Die Überlegung, dass die Allgemeinheit der Versicherten nicht dafür zahlen sollte, wenn jemand sich zum Beispiel durch Piercing selbst verstümmelt, greift zu kurz, “ argumentiert DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus. In der vorgesehen Regelung stecke die Gefahr, dass die Liste der „selbst verschuldeten Krankheiten“ immer länger werde und Krankheit zum Schuldtatbestand, für den die Krankenkasse nicht aufkommen müsse.

„Was ist mit dem Sturz auf einer Klettertour, dem Bänderriss beim Fußball, der Verletzung bei der Gartenarbeit? Raucher geraten dann ganz schnell unter den Generalverdacht, sich absichtlich zu schädigen – dass Rauchen schlecht ist, weiß schließlich jeder. Sollen alle Raucher für die Kosten ihrer verengten Herzkrankgefäße selbst aufkommen – oder nachweisen müssen, dass sie diesen Schaden durch Passivrauchen erworben haben? Was ist mit den Dicken? Zahlen sie die Kosten der Diabetes-Behandlung selbst, sofern sie nicht nachweisen können, dass ihr Diabetes nichts mit ihrem Übergewicht zu tun hat?“

Die DGVP sieht in dieser Regelung nicht nur einen fehlgeleiteten Sparwillen in der Gesundheitspolitik, der den Arzt zum Kassenspion macht, sondern auch einen Angriff auf die Selbstbestimmung und die Würde jedes Einzelnen, der nicht mehr akzeptabel ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Pressestelle Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim Telefon: (06252) 94298-0, Telefax: (06252) 94298-29

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