Pendlerpauschale - Kompensierung durch Arbeitnehmerpauschbetrag kann Problem nicht lösen!
(Berlin) - Die Pläne der Bundesregierung, den Arbeitnehmerpauschbetrag abzuschaffen und damit die fehlenden Steuereinnahmen ggf. wieder aufzuwiegen, werden vom Bundesverband der selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.) als völlig verfehlt angesehen.
Der Finanzminister hatte sich bei einer Erklärung im Haushaltsausschuss diesbezüglich geäußert und für den Fall der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale zugunsten der Steuerzahler diese Gegenmaßnahme angekündigt. Diese hält er für nötig, um Auswirkungen der internationalen Finanzkrise abzumildern und das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts bis zum Jahre 2011 zu erreichen.
Allerdings können Konflikte in der Haushaltsplanung nicht über höhere Steuereinnahmen gelöst werden. Die Konsolidierung muss auf der Ausgabenseite erfolgen. Schließlich hat es der Lohnsteuerzahler nicht zu verantworten, dass die Verluste der Banken starke Auswirkungen auf den Bundeshaushalt nach sich ziehen. Es kann nicht sein, dass auf den Schultern der Arbeitnehmer die Fehler bei Tarifvereinbarungen oder die Fehlplanung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgetragen werden.
Wer einen ausgeglichenen Haushalt anstreben will, muss wie ein vernünftiger Kaufmann handeln und das heißt: Sparen bei zum Teil völlig überflüssigen Ausgaben und eine bessere Verteilung von teilweise auch tatsächlich vorhandenem Geld!
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.)
Daniela Zeller, Öffentlichkeitsarbeit
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