Pressemitteilung | k.A.

Pauschbeträge für behinderte Menschen stufenweise anheben

(Berlin) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat Bundesregierung und Bundesländer aufgefordert, bei der anstehenden Steuerreform die steuerlichen Freibeträge für behinderte Menschen „stufenweise innerhalb von fünf Jahren zu verdoppeln und in einem ersten Schritt um 25 Prozent anzuheben“. Es sei ein „ausgemachter Skandal und eine Missachtung behinderter Menschen“, dass diese Pauschbeträge seit 1975 nicht mehr erhöht wurden, während sich im selben Zeitraum die Lebenshaltungskosten fast verdoppelt hätten, kritisierte SoVD-Präsident Peter Vetter am 4. März in Berlin.

Auch der Petitionsausschuss des Bundestages setze sich für eine Angleichung der Pauschbeträge entsprechend der Lebenshaltungskosten ein. Dass das Bundesfinanzministerium in einer Stellungnahme dazu die Notwendigkeit einer Anhebung der steuerlichen Pauschbeträge rundweg bestreitet, sei völlig unverständlich, meinte Vetter. Der Hinweis des Finanzministeriums, dass Steuerzahler nicht vermehrt behinderungsbedingte Mehraufwendungen geltend machten, sei reine Augenwischerei. Die meisten behinderten Menschen könnten sich keinen Steuerberater leisten und seien durch den aufwendigen und komplizierten Einzelnachweis überfordert. Deshalb begnügten sich die allermeisten mit den Pauschbeträgen. Wenn die eine angemessene Höhe erreichten, wäre dies zudem eine Vereinfachung und Entbürokratisierung für Finanzverwaltungen und behinderte Steuerzahler.

Bei einer 25prozentigen Erhöhung in der ersten Stufe würde der niedrigste Pauschbetrag von 310 Euro auf 387,50 Euro steigen, der höchste von jetzt 1.420 Euro auf 1.775 Euro. Innerhalb der nächsten fünf Jahre müssten die Pauschbeträge dann auf 620 Euro bis 2.840 Euro angehoben werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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