Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Pauschale Überholverbote auf Autobahnen schaden der Verkehrssicherheit

(Frankfurt/Main) – „Pauschale Überholverbote für Lkw auf Autobahnen schaden der Verkehrssicherheit eher, als dass sie nützen“. Mit diesen Worten kommentiert der BGL Diskussionen des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar über generelle Überholverbote von Lkw auf Autobahnen.

Der BGL verweist darauf, dass - gemessen an den erbrachten Fahrleistungen - der Lkw unterdurchschnittlich am Unfallgeschehen auf deutschen Straßen beteiligt ist. Im Schnitt fährt ein Lkw in Deutschland über 1,5 Millionen Kilometer, bevor er in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt ist. Daneben stellt sich die Frage, ob durch undifferenzierte Überholverbote für Lkw die Verkehrssicherheit überhaupt erhöht werden kann.

Zwangsläufig führt ein Überholverbot für Lkw über weitere Strecken und insbesondere ein generelles Überholverbot dazu, dass das langsamste Fahrzeug das Tempo der rechten Spur bestimmt. Zu denken ist dabei nicht nur an voll beladene Lkw an Steigungsstrecken, sondern ebenso an Pkw mit Wohnanhängern, öffentliche Busse usw.. Bei Tempo unter 80 km/h bildet sich schnell ein langer Pulk von Fahrzeugen, der die rechte Spur besetzt hält, mit bedenklichen Folgen für die Verkehrssicherheit: Der Pkw-Verkehr wäre insbesondere bei zweispurigen Autobahnen auf die linke Fahrspur angewiesen, wodurch eine Entzerrung von langsamerem und schnellerem Personenverkehr verhindert wird. Verstöße gegen sicherheitsrelevante verkehrsrechtliche Vorschriften wie Mindestabstand oder bei plötzlichem Einscheren in die rechte Fahrbahn erst kurz vor der Autobahnausfahrt würden zunehmen. Eine Rolle spielt bei diesen Überlegungen ebenso die Frage der Akzeptanz eines Überholverbotes an weniger belasteten Autobahnabschnitten bzw. zu verkehrsschwachen Zeiten.

Dürfte daher ein undifferenziertes Überholverbot für Lkw zu Behinderungen des Verkehrsflusses und zu Verkehrssicherheitsproblemen führen, hält der BGL örtlich - z.B. an Unfallschwerpunkten - und zeitlich - je nach Verkehrsbelastung - begrenzte Überholverbote durchaus für geeignet, die Verkehrssicherheit auch auf deutschen Autobahnen gezielt zu verbessern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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