Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Pauschale Kilometersätze in Euro

(Stuttgart) - Wer für Dienstreisen sein privates Fahrzeug benutzt, muss 2002 voraussichtlich mit den selben pauschalen Kilometersätzen auskommen wie im ablaufenden Jahr. Pläne zur Erhöhung der Kilometersätze lägen derzeit nicht vor, teilte der ACE Auto Club Europa am 28. November an Stuttgart mit. Der Club beruft sich dabei auf Auskünfte des Bundesfinanzministeriums. Lediglich Radler erhalten im Zuge der Umrechnung von DM auf Euro im nächsten Jahr einen Cent pro Kilometer mehr als bisher.

Vom 1. Januar 2002 an gelten folgende Sätze

- bei einem Kraftwagen 0,30 Euro ( derzeit 0,58 DM) je Fahrtkilometer plus 0,02 Euro für jede aus beruflicher Veranlassung mitgenommenen Personen.

- bei einem Motorrad oder einem Motorroller 0,13 Euro (derzeit 0,25 DM) je Fahrtkilometer plus 0,01 Euro für jede aus beruflicher Veranlassung mitgenommenen Personen.

- bei einem Moped oder Mofa 0,08 Euro ( derzeit 0,15 DM) je
Fahrtkilometer

- bei einem Fahrrad 0,05 Euro ( derzeit 0,07 DM) je Fahrtkilometer.

Bei den Anfang des Jahres (2001) in Kraft gesetzten erhöhten Kilometersätzen hat es für Fahrradfahrer keinen Aufschlag gegeben. Dagegen erhalten Moped- und Mofafahrer dieses Jahr je Fahrtkilometer einen Pfennig, Motorrad- und Motorrollerfahrer zwei Pfennige und PKW-Fahrer sechs Pfennige mehr als im Vorjahr (2000).

Der ACE wies darauf hin, dass die Kilometersätze bei Dienstreisen und bei einer Tätigkeit mit wechselndem Einsatz gelten, sofern die Entfernung zwischen dem Ausgangspunkt und der Einsatzstelle mehr als dreißig Kilometer beträgt oder sofern der Arbeitnehmer typischerweise täglich an mehreren Einsatzstellen zu tun hat.

Gleiches gilt bei einer doppelten Haushaltsführung für die erste und für die letzte Fahrt zwischen dem Einsatzort und dem Wohnort. Behinderte können in der Regel die Kilometersätze auch für ihre Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitstätte geltend machen und haben damit einen höheren Ausgleichsanspruch als bei Anwendung der sogenannten Entfernungspauschale. Außerdem macht der ACE darauf aufmerksam, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahlung der Kilometersätze durch den Arbeitgeber haben, es sei denn, dass dieser Anspruch in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Einzelarbeitsvertrag fixiert ist. Falls der Arbeitgeber nichts zahlt, kann das Kilometergeld beim Finanzamt abgerechnet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233 70374 Stuttgart Telefon: 0711/53030 Telefax: 0711/5303168

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