Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Patientenberatung: Verbraucherzentrale Bundesverband fordert bundesweites Beratungsnetz

(Berlin) – „Eine umfassende Patienteninformation im immer komplexeren Gesundheitssystem ist eine der Grundvoraussetzungen, um die aktuelle Krise des Gesundheitswesens in den Griff zu bekommen,“ sagte vzbv-Vorstand Prof.Dr. Edda Müller.

Die erschreckende Zahl von jährlich rund 15.000 Klagen wegen Behandlungsfehlern (siehe Infobox) oder die jährlich mindestens 8.000 Todesfälle infolge von falscher medikamentöser Behandlung machen deutlich: der Patient ist das schwächste Glied im Gesundheitswesen. Diesen Missständen ist allerdings nicht allein durch Beratung und Information beizukommen. „Notwendig ist deshalb auch eine Umkehr der Beweislast zugunsten der Patienten bei ärztlichen Kunstfehlern,“ so Edda Müller. Geschädigte müssen heutzutage in der Regel sowohl das Verschulden des Behandlers als auch die Kausalität des Operationsfehlers in Hinblick auf die nachträglichen Leiden beweisen – in der Regel eine für Patienten kaum lösbare Aufgabe.

Gegenwärtig stellen die Krankenkassen in einem auf maximal drei Jahre befristeten Modellversuch jährlich rund 10 Millionen Mark für die Patientenberatung zur Verfügung. „Das ist ein erster, wichtiger Schritt, aber noch kein tragfähiges Konzept für die Zukunft. Was wir brauchen, ist ein bundesweites Beratungsnetzwerk, das dauerhaft finanziert wird,“ so Edda Müller anlässlich der Eröffnung von drei Patientenberatungsstellen durch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel. Neben der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein beginnen derzeit auch die Verbraucherzentralen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland und in Thüringen mit dem Aufbau von Patienberatungsstellen.

Infobox: Ärztliche Behandlungsfehler

Bei der Zahl ärztlicher Behandlungsfehler ist nicht zuletzt wegen der Probleme bei der Beweisführung von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Aufgrund von konservativen Hochrechnungen auf der Basis von Vergleichszahlen aus Großbritannien und den USA gehen Fachleute von jährlich rund 100.000 Behandlungsfehlern in Deutschland aus. Für Großbritannien sprechen die Vergleichszahlen von jährlich etwa 850.000 Patienten im staatlichen britischen Gesundheitsdienst, die gesundheitliche Schäden als Folge unvorhergesehener Komplikationen erleiden.

Zwar fehlt in Deutschland ein bundesweites Zentralregister zur Erfassung von Behandlungsfehlern; allerdings gehen bei den Zivilgerichten jährlich rund 15.000 Klagen ein. Davon werden nur rund 10 % zugunsten der Patienten entschieden. Weitere 15.000 Fälle pro Jahr werden außergerichtlich von den Ärztlichen Gutachter- und Schlichtungsstellen behandelt.

Weitere Informationen und Zahlen auch zu medikamentöser Falschbehandlung mit ausführlichen Quellenangaben sind im Internet zu finden unter:
http://www.agv.de/politik/ernahrung/polarzthaftpospap.htm

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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