Patienten werden erneut zur Kasse gebeten
(Essen) - Wie der Hessische Apothekerverband e.V. mitteilte, sind Kathetersets nicht mehr erstattungsfähig, da das Set nicht aus zugelassenen bzw. verordnungsfähigen Produkten bestehe. Sie müssen somit privat bezahlt werden.
Ein Katheterset besteht zum einen aus Verbrauchsmaterialien - z.B. Abdecktuch, Einmalnierenschale und Pinzette -, die die Krankenkassen nicht erstatten, weil sie vom Leistungserbringer selbst zu beschaffen und in der Leistungsvergütung bereits enthalten seien. "So ist das jedoch nicht korrekt", äußert sich Ulrich Kochanek, Hauptgeschäftsführer des bad e.V. (Bundesverband Ambulante Dienste). "Die hier genannten Verbrauchsmaterialien sind schon deshalb nicht in der Leistungsvergütung enthalten, weil sie bei Gebrauch eines solchen Kathetersets nicht geltend gemacht werden. Sie sind somit auch nicht bereits in der Leistungsvergütung enthalten."
Darüber hinaus enthielte ein Katheterset Antiseptika und Gleitmittel, die nur dann auf Kassenrezept verordnet werden dürften, wenn die Katheterisierung vom Patienten selbst oder einem Angehörigen vorgenommen wird.
"Es kann nicht sein, dass den Patienten diese Kosten auferlegt werden.", so Ulrich Kochanek weiter. "Damit werden die Patienten wieder einmal zur Kasse gebeten für eine Versorgung, die für sie dringend notwendig ist und auf die sie ein Recht haben."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste e.V.
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