Pathologen wehren sich gegen Bedarfsplanung
(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Pathologen lehnt die Bedarfsplanung, die der G-BA heute beschließen soll, für sein Fachgebiet als ungeeignetes Mittel im Sinne der Versorgungsplanung ab. Das Ergebnis wäre katastrophal: ein Fachgebiet, dass sich durch die sektorenübergreifende Versorgung auszeichnet, das gerade durch die Verbindung von ambulanter und stationärer Medizin auch dem ambulanten Patienten die ganze Bandbreite und die Qualität hoch entwickelter Tumormedizin garantieren kann, würde sich rückentwickeln in einen je getrennten ambulanten und einen stationären Sektor, wie es andere Fachgebiete mit allen Nachteilen bereits erleben müssen.
Die Ganzheitlichkeit der Patientenversorgung würde einer segmentierten Versorgung Platz machen müssen. "Das trifft den Lebensnerv unseres Fachgebietes. Diese Rückentwicklung können und wollen wir nicht hinnehmen", kündigt Prof. Dr. med. Werner Schlake, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Pathologen, an. Er weiß die Unterstützung ähnlich strukturierter und bislang noch unbeplanter Arztgruppen hinter sich.
Die Fachgruppe Pathologie würde mit einer eigenen Bedarfsplanung doppelt gedeckelt. Schon die Planung der Auftrag gebenden Arztgruppen hat fast überall zu einer Niederlassungssperre geführt. Damit ist für Pathologen als Fachgruppe der auftragsgebundenen Krankenversorgung die Zahl der Zuweiser gedeckelt und in der Folge auch die Zahl der von ihnen ausgehenden Überweisungen limitiert. Darüber hinaus die Zahl der auf Überweisung tätigen Ärzte in der Pathologie zu begrenzen, ist sinnlos. Das entspräche in etwa dem Vorgehen, erst die Zahl der möglichen Arztkontakte pro Patient gesetzlich zu limitieren und dann auch noch die Zahl der behandelnden Ärzte einzuschränken. Wenn mit der Zahl der zuweisenden Ärzte die "richtige" Versorgung der Patienten gewährleistet ist, ist damit im Wesentlichen auch der Tätigkeitsumfang der von diesen Zuweisern abhängigen, nur auf Auftrag tätigen Arztgruppen sinnvoll definiert.
Strukturell gibt es gravierende Unterschiede zu anderen Fachgruppen: Pathologen bearbeiten weit versendbares Material, sind aber auch durch die Notwendigkeit ihrer Direktverfügbarkeit bei Schnellschnitten und in interdisziplinären Mammographie-Screening- und Tumor-Konferenzen örtlich bzw. regional gebunden. Deshalb sind sinnvolle Planungszahlen und -verhältnisse im Sinne von örtlicher Zuweisung schon allein für den ambulanten Sektor nicht machbar. Sie sind in den Tumorzentren und im Mammographie-Screening konstantes Kernfach mit starker örtlicher Bindung.
Es gibt in diesem Sinn keine den Ärzten der direkten Krankenversorgung vergleichbare Fach- und Versorgungsstruktur, deshalb können auch nicht die gleichen Maßstäbe der Bedarfsplanung eingesetzt werden. Rechtlich gibt es keine Veranlassung, Fachgruppen unter 1000 tätigen Fachärzten in die Bedarfsplanung mit einzubeziehen. Insofern enthält das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) keine einschlägigen neuen Bestimmungen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.
Dr. Christine Winkler, Pressereferentin
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