Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.

Pathologen und Zytologen fordern uneingeschränkte Krebsvorsorge

(Berlin) - Die Krankenkassen fordern ab 2009 die Vergütung für Präventionsleistungen um bis zu 30 Prozent zu kürzen. Auch die gynäkologische Krebsvorsorge gehört zu den bedrohten Bereichen. „Je früher ein Krebs erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen“ ist die unbestrittene Wirkung von Früherkennungsprogrammen. Ihren Versicherten diese Chance zu nehmen, ist der eigentliche Skandal der Forderung der Krankenkassen.

Durch Einführung der gesetzlichen Krebsfrüherkennung 1971 konnte die bis dahin häufigste Krebserkrankung, der Gebärmutterhalskrebs, vom 1. auf den 10. Platz der Häufigkeitsskala zurückgedrängt werden. Dies ist eine große Leistung unseres Gesundheitswesens, die nur durch besondere Förderung der Früherkennung erreicht werden konnte. Diese Förderung jetzt einzustellen, gefährdet diesen Erfolg.

Eine Kürzung der Vergütung von Vorsorgeleistungen bedeutet einen Rückschritt im Bestreben, durch präventive Untersuchungen Krebserkrankungen früh zu erkennen. Gerade beim Gebärmutterhalskrebs ist eine echte Krebs-Vorsorge durch Erfassen von Krebsvorstufen zu erreichen und damit die Krebsentstehung zu verhindern.

Zytologen und Pathologen, d.h. jene Ärzte in der Abklärungskette, die den „Krebsabstrich“ begutachten, erbringen zur Qualitätssicherung speziell in diesem Bereich höchste Qualitätsforderungen. Sie und ihr Personal haben einen besonders umfangreichen Fortbildungskatalog zu erfüllen und die Anforderungen an räumliche, apparative und organisatorische Voraussetzungen sind bedeutend erhöht worden. Erst im Oktober letzten Jahres trat die diesbezügliche Vereinbarung mit den Krankenkassen in Kraft. Die erheblichen Mehrkosten tragen die Ärztinnen und Ärzte bisher immer noch selbst. An Stelle der dringend erforderlichen höheren Leistungsbewertung jetzt die Vergütung sogar noch zu kürzen, wird dazu führen, dass Zytologen und Pathologen ihre Mitwirkung an der Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses wegen nicht mehr kostendeckender Honorierung einstellen müssen. Ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern zeigt, dass dort das Honorar für die Beurteilung eines Krebsabstriches inzwischen zum Teil mehr als doppelt so hoch liegt, wie in Deutschland.

Eine Abwertung der Präventionleistungen wird ohne Zweifel zu dem traurigen Ergebnis eines Wiederanstiegs der Zahl an Zervixkarzinom erkrankter Frauen führen. Auch die inzwischen eingeführte HPV-Impfung wird diese Gefahr auf Jahre hinaus nicht verringern. Wir fordern deshalb die Krankenkassen auf, ihre Pläne sofort zurückzuziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Pathologen e.V. Dr. Christine Winkler, Pressereferentin Invalidenstr. 90, 10115 Berlin Telefon: (030) 30881970, Telefax: (030) 308819715

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