Patentierungsverbot auf Pflanzen aus Kreuzung und Selektion
(Bonn) - Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) begrüßt die am 19. September 2019 verabschiedete Resolution des EU-Parlaments zum Patentierungsverbot auf Pflanzen aus Kreuzung und Selektion. "Das EU-Parlament unterstützt klar die Forderung des BDP, Pflanzen aus Kreuzung und Selektion von der Patentierbarkeit auszunehmen. Dies ist ein wichtiges Signal und muss von der EU-Kommission sowie dem Europäischen Patentamt gehört werden", erklärt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer.
Die Technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hatte im Dezember 2018 mit ihrer Entscheidung das Patentierungsverbot von Pflanzen aus Kreuzung und Selektion, welches Mitte 2017 vom Verwaltungsrat des EPA nach einer Klarstellung der EU-Kommission eingeführt worden war, untergraben. "Die Rechtssicherheit in diesem Punkt muss umgehend hergestellt werden. Nur so kann die notwendige Balance zwischen Sorten- und Patentschutz in der Pflanzenzüchtung aufrechterhalten werden", fordert Schäfer.
Der Sortenschutz ist das primäre Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung und ermöglicht es Unternehmen, mit den Sorten ihrer Wettbewerber weiterzuzüchten und daraus entstehende neue Sorten auf den Markt zu bringen. Dies ist vergleichbar mit einem Open Source-System und stimuliert die aufwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeit der Branche. Das Patenrecht ist dagegen als stärkeres Schutzrecht auf technische Erfindungen anzuwenden.
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