Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Paritätischer Wohlfahrtsverband mahnt nach Regierungserklärung zur Familienpolitik konkrete Schritte an

(Frankfurt a.M.) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder als bemerkenswerten Schritt gewürdigt, mit der er die Familienförderung zur Chefsache erklärt. "Nun kommt es darauf an, dass den Absichtserklärungen des Regierungschefs Taten und Korrekturen folgen", betont Verbandsvorsitzende Barbara Stolterfoht. So sei es unverständlich, dass mit dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen Zweiten Familienförderungsgesetz erneut Benachteiligungen geschaffen wurden - und zwar von Alleinerziehenden, Familien mit mehreren Kindern und Sozialhilfe-Beziehenden. Der Wegfall des Haushaltsfreibetrags für Alleinerziehende wird durch die Neuregelungen des Familienlastenausgleichs nicht ausreichend kompensiert. Die Kindergeld-Erhöhung hat die Bundesregierung nur auf das erste und zweite Kind begrenzt. Mit dem Kindergeldbetrag in Höhe von 154 Euro bleibt sie zudem weit hinter den Erfordernissen zurück. Stolterfoht: "Nach wie vor sind dem Staat die Kinder der Reichen mehr wert als die der weniger Wohlhabenden. Die Ungleichbehandlung von Spitzenverdienern und mittleren sowie unteren Einkommensgruppen über die Freibetragsregelung verschärft die im Armutsbericht aufgezeigte Scherenentwicklung zwischen Arm und Reich." Um ihr entgegenzuwirken fordert der Paritätische ein Kindergeld in Höhe von 235 Euro. Dies entspricht der steuerlichen Entlastung eines Spitzenverdieners mit Kind im Jahr 2002.Rund 1,1 Millionen Kinder, die von Sozialhilfe leben, sind zudem bei der Kindergelderhöhung nicht berücksichtigt worden. Von Mitte nächsten Jahres an wird das Kindergeld komplett mit der Sozialhilfe verrechnet. Bereits jetzt bleibt Familien, die Sozialhilfe beziehen, nur ein kleiner Anteil des Kindergeldes in Höhe von 10,25 Euro beim ersten Kind und 20,50 Euro bei zwei und mehr Kindern. Deswegen fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Kindergrundsicherung. Sie soll gewährleisten, dass keine Familie lediglich wegen ihrer Kinder und eines immer noch unzureichenden Familienlastenausgleichs auf Sozialhilfe angewiesen ist. Die Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld wurden zwar erhöht, nicht aber das Erziehungsgeld, das bei 307 Euro eingefroren wurde. "Auch hier bleibt die Bundesregierung weit hinter dem selbstgesteckten Ziel der Armutsbekämpfung zurück", betont Verbandsvorsitzende Barbara Stolterfoht. Schröder mache sich zwar verbal für den Ausbau der Kinderbetreuung stark, bleibe aber vage in der Frage, wie dies konkret in der Praxis umgesetzt werden soll, kritisiert Stolterfoht. "Es ist positiv, dass die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren im Rahmen ihres Zukunftsprogramms Bildung und Betreuung jährlich jeweils eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen will. Damit muss jedoch dringend ein Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für Kinder unter drei und über sechs Jahren verknüpft werden." Stolterfoht begrüßt Schröders Ziel, die Arbeitswelt frauenfreundlicher und familiengerechter zu gestalten und dies zum Schwerpunkt im Bündnis für Arbeit zu machen. Das sei nach dem Scheitern des Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft dringend erforderlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

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