Paritätischer Wohlfahrtsverband mahnt Erhöhung von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe an
(Frankfurt am Main) - Als dringend notwendige Verbesserung begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Änderungen am 17. Oktober im Bundestag beratenen Gesetz zu Hartz IV. Ungelöst sei jedoch nach wie vor das Problem der deutlich zu gering bemessenen Leistungshöhe von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. "Wir hätten uns mehr Förderung und dafür weniger überzogene Sanktionierungsmöglichkeiten gegenüber den Arbeitslosen gewünscht, doch war zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht mehr drin", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Ulrich Schneider, in Berlin. Positiv wertete der Verband die Bereitschaft der Koalition, die bewährte Zusammenarbeit von freien und öffentlichen Trägern vor Ort zu sichern.
Der neue Gesetzentwurf stellt klar, dass flankierende Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitslose - wie etwa Kinderbetreuung und Schuldnerberatung - auch weiterhin von frei-gemeinnützigen Trägern angeboten werden können. "Die Verbesserungen können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Niveau von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II objektiv zu niedrig bemessen ist, um auch nur auf bescheidenstem Niveau über den Monat zu kommen", kritisierte Schneider. Nach Berechnungen des Verbandes wäre ein Erhöhung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II um zehn Prozent "angemessen, um das Abgleiten in die Armut zu verhindern".
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
Heinrich-Hoffmann-Str. 3, 60528 Frankfurt
Telefon: 069/67060, Telefax: 069/6706204