Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert Vertrauensschutz für ältere Arbeitslose / 393.000 Menschen von 58er-Regelung betroffen
(Berlin) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert Vertrauensschutz für insgesamt 393.000 ältere Arbeitslose, die derzeit von der so genannten 58er-Regelung Gebrauch machen. Ihnen drohen mit Hartz IV von Januar 2005 an massive finanzielle Einbußen. "Diese Menschen haben darauf vertraut, dass sie bis zum Rentenbeginn ihren Lebensstandard halten können", sagte Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. "Hätten sie geahnt, dass sie in absehbarer Zeit auf Sozialhilfeniveau heruntergestuft werden, hätten sie sich wohl kaum auf die 58er Regelung eingelassen."
Dieser Regelung entsprechend haben 393.000 ältere Arbeitslose mit der Bundesagentur für Arbeit eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen müssen, gleichwohl aber bis zur Rente ohne Abschläge Arbeitslosengeld oder -hilfe erhalten. Vom Januar 2005 an erhalten 164.000 Betroffene, die Bezieher von Arbeitslosenhilfe sind, jedoch nur noch das deutlich niedrigere Arbeitslosengeld II. Weitere 229.000 Bezieher von Arbeitslosgeld werden im Laufe der folgenden Monate hinzukommen.
Dass die Bundesagentur für Arbeit den Betroffenen ermögliche, von dieser Regelung zurückzutreten und sich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, hält Schneider für einen schwachen Trost. "Wäre den Betroffenen bewusst gewesen, was auf die zukommt, hätten sie bestimmt nicht freiwillig auf die Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes verzichtet und sich auch selbst weiter um einen Job bemüht. So aber haben viele wertvolle Monate verloren."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
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Dr. Ulrich Schneider
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Ulrike Bauer
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